Altlasten sind Verunreinigungen des Bodens oder Grundwassers, die durch frühere Nutzungen entstanden sind – zum Beispiel durch stillgelegte Industrie- und Gewerbeflächen (sogenannte Altstandorte) oder ehemalige Deponien (Altablagerungen), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Solche Belastungen können Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Besteht lediglich der Verdacht auf eine solche Belastung, ohne dass die Fläche bereits untersucht wurde, spricht man von altlastenverdächtigen Flächen.
Schädliche Bodenveränderungen entstehen durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – zum Beispiel an noch aktiven Standorten oder durch Schadensfälle. Dabei können nicht nur Boden und Grundwasser verunreinigt werden, sondern auch die vorhandene Bausubstanz.
Besonders wichtig für Grundstückseigentümer:
Wer ein Grundstück erwirbt, übernimmt auch die Verantwortung für mögliche Altlasten. Stellt sich später heraus, dass Boden oder Grundwasser belastet sind, kann das nicht nur zu einer Wertminderung führen. Wenn der Verursacher nicht mehr ermittelbar ist, kann der neue Eigentümer verpflichtet werden, kostenintensive Untersuchungen oder Sanierungen durchzuführen.
Altlasten im Blick: Gut vorbereitet bauen
Für Bauherren und Grundstückseigentümer ist es von großem Vorteil, bereits vor einer geplanten Baumaßnahme über mögliche Altlasten oder den Verdacht darauf informiert zu sein. Technische Untersuchungen im Vorfeld, beispielsweise zur abfallrechtlichen Bewertung von Aushub- oder Rückbaumaßnahmen, schaffen Planungssicherheit und helfen dabei, einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Ein durchdachtes Aushub-, Rückbau- und Entsorgungskonzept ermöglicht es, Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen und die Kosten für belastetes Material realistisch einzuplanen.
Der Kreis Recklinghausen führt ein Altlastenverdachtsflächenkataster. Darin sind bekannte Altlasten, altlastverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand dokumentiert. Zuständig ist die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.
Bitte beachten Sie: Eine Altlastenauskunft gibt immer nur den aktuellen Kenntnisstand der Behörde wieder.
Die Auskunft zum Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.
Für die Auskunft genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit:
Nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten auf Antrag folgende Personen Auskunft:
Liegt das Grundstück in Privateigentum, benötigen Antragsteller, die nicht Eigentümer sind, aus Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung des Eigentümers.
Ob Bauherr, Investor, Baufirma oder Architekt – alle am Bau Beteiligten können aktiv zum Umweltschutz beitragen, indem sie den Boden als wertvolle Ressource schützen. Durch gezielte Bodenschutzmaßnahmen lassen sich nicht nur ökologische Schäden vermeiden, sondern auch Kosten senken und spätere Reklamationen verhindern.
Auf seiner Internetseite bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen umfassende Informationen zum Bodenschutz beim Bauen. Sie finden dort praxisnahe Tipps zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die dabei helfen, den Boden langfristig zu erhalten und unnötige Eingriffe zu vermeiden. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie durch verantwortungsvolles Bauen Boden und Umwelt schützen können!
Bei Abbruch- und Renovierungsarbeiten fallen viele verschiedene Abfälle an, darunter Bauschutt, Holzreste und potenziell schadstoffhaltige Materialien. Welche Baustoffe oder Bauteile wiederverwendet werden können und wie eine umweltgerechte Verwertung oder Entsorgung erfolgen muss, ist im Einzelfall oft komplex und erfordert eine fachkundige Beratung. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn der Arbeiten Fachleute oder zuständige Behörden zu konsultieren. So lassen sich Fehler bei der Entsorgung vermeiden, gesetzliche Anforderungen einhalten und mögliche Wiederverwendungspotenziale besser ausschöpfen. Weitere Informationen zum Abtrag und zur Lagerung von Bodenmaterial beim Bauen finden Sie auf der Website des LANUK NRW:
>> Mehr Informationen finden Sie hier.