MANAGEMENT

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Organisationsform der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts ist in Nordrhein-Westfalen mit Ergänzung der Gemeindeordnung um den § 114 a GO am 15.06.1999 eingeführt worden. Die rechtfähige Anstalt ist eine steuerfreie, selbstständige und juristische Person des öffentlichen Rechts, die die Vorteile einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in etwa mit den Vorteilen der Managementstruktur einer GmbH verbindet. Eine Beteiligung an privaten oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen ist zulässig.

DER VORSTAND

Der Vorstand des EUV Stadtbetriebs Castrop-Rauxel AöR leitet die Anstalt eigenverantwortlich und vertritt sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel. Seit dem 1. Januar 2026 besteht der Vorstand aus Herrn Brigadski und Herrn Weskamp, die durch Herrn Markus Genster als stellvertretendem Vorstand unterstützt werden. Herr Werner ist beratendes Mitglied des Vorstands.

KONTAKT SEKRETARIAT

Bianca Sieck
Tel.    02305 9686 - 510
Fax    02305 9686 - 511

Joline Hördemann
Tel.    02305 9686 - 580
Fax    02305 9686 - 581

E-Mail: info(at)euv-stadtbetrieb.de

Anschrift:
EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-
Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel

Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes wird jeweils für die Legislaturperiode des Stadtrates bestellt. Der Verwaltungsrat des EUV ist das Aufsichtsorgan. Den Vorsitz führt der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel. Die Sitzung des Verwaltungsrates findet grundsätzlich öffentlich statt. Sie hat auch einen nicht öffentlichen Teil für Personalangelegenheiten und Vergaben. Die Termine für die Verwaltungsratssitzung und Ratssitzung sind in diesem Jahr wie folgt festgelegt.

VERWALTUNGSRATSSITZUNG 2026

  • 25.03.2026
  • 15.07.2026
  • 23.09.2026
  • 02.12.2026

 

DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DES VERWALTUNGSRATES SIND:

  • Bestellung des Vorstandes auf höchstens 5 Jahre
  • Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes
  • Entscheidung über den Erlass von Satzungen (Weisungsbefugnis des Rates)
  • die Beteiligung der AöR an anderen Unternehmen (Weisungsbefugnis des Rates)
  • die Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
  • die Festsetzung allgemein geltender Tarif und Entgelte für die Leistungsnehmer
  • die Bestellung des Abschlussprüfers
  • Ergebnisverwendung

 

Gesetzliche Grundlagen

Unter dem folgenden Link finden Sie eine ausführliche Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlagen.

>> Mehr Informationen finden Sie hier

ZUSAMMENSETZUNG DES VERWALTUNGSRATES

Mitglieder unter dem Vorsitz von Bürgermeister Rajko Kravanja (SPD):
 

SPD

Fercke, Malte
Dr. Jankovics, Ronald
Melzner, Rüdiger
Rodammer, Malte
Schulte, Gabriele
Stroewer, Waltraud

CDU

Faber, Kai Herbert
Papp, Carsten
Steinbach, Frank
Vierhaus, Alexandra

Bünd.90/Die Grünen

Eismann, Timo
Zygowski, Karsten

Die Linke

Anika Ewert

BSW

Seel, Detlef

AFD

Bergmann, Karsten
Graupeter, Florian
Kuhn, Emmo
Kuhn, Monika