WINTERDIENST

WELCHE PFLICHTEN OBLIEGEN DEM GRUNDSTÜCKEIGENTÜMER?

Alle Straßen und Gehwege in Castrop-Rauxel werden in neun Reinigungsklassen eingeteilt. Jede einzelne Klasse beschreibt, wer für die Reinigung und Winterwartung der Straße aber auch der Gehwege zuständig ist.

Die Reinigungsklassen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sowie dem Abfallkalender entnehmen. So kann, je nach der eingeteilten Reinigungsklasse, die Räumung oder Streuung komplett vom EUV durchgeführt werden, diese Aufgaben kann zwischen dem EUV und Ihnen aufgeteilt oder aber auch gänzlich Ihnen übertragen worden sein.

WER FINANZIERT DEN WINTERDIENST?

Für die Räumung und Streuung der Straßen und Gehwege wird eine gesonderte Winterdienstgebühr erhoben, die von den Eigentümern der an die Straßen und Gehwege angrenzenden Grundstücke zu tragen ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Frontlänge des jeweiligen Grundstücks und ist der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel zu entnehmen.

SIE HABEN FRAGEN ZUM WINTERDIENST?

Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte. 

Telefon

02305 9686 - 666

E-Mail

Einsatzleitung

EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-

Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel

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