NRW-UMWELTMINISTERIUM FÖRDERT ANSCHAFFUNG VON ABGASÄRMEREN UND UMWELTFREUNDLICHEREN HANDWERKERFAHRZEUGEN

Handwerksunternehmen werden bei der frühzeitigen Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge mit dem neueren, umweltfreundlicheren Abgasstandard Euro 6 unterstützt. In Verbindung mit einem NRW.BANK Effizienzkredit zur Anschaffung eines Neufahrzeugs wird ab dem 01.10.2013 ein Tilgungszuschuss von 800 Euro gewährt. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, bereits frühzeitig auf den umweltfreundlicheren Abgasstandard zu setzen, um so die Schadstoff-Belastung in der Luft zu reduzieren.

Damit die Anschaffung bezuschusst wird, muss das Neufahrzeug ein vor dem 01.01.2012 auf das Unternehmen zugelassenes Altfahrzeug ersetzen, welches höchstens eine gelbe Plakette erhalten kann (Schadstoffgruppe 3). Pro Unternehmen können jeweils drei Fahrzeuge gefördert werden. Die Aktion ist befristet und läuft noch bis zum 31.08.2014.

Anträge auf einen Tilgungszuschuss können ausschließlich kleine oder mittlere Unternehmen (laut KMU Definition, s. Anlage) stellen, die mindestens eine Betriebsstätte als Standort für das Fahrzeug/die Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen haben und in der Handwerksrolle oder in ein Verzeichnis nach § 19 Hand-werksordnung eingetragen sind. Die o. g. KMU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen habe ich beigefügt. Nach Einschätzung der Unterzeichnenden trifft dies nicht auf den EUV zu, dennoch ist es sicher angebracht diese Förderung auf der Internetseite des EUV zu „bewerben“.