LUFTQUALITÄT

LUFTREINHALTEPLAN RUHRGEBIET, TEILPLAN NORD

Der Luftreinhalteplan ist gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz aufzustellen, wenn Überschreitungen der gesetzlichen zulässigen Immissionsgrenzwerte festgestellt werden. In NRW sind die jeweiligen Bezirksregierungen für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes zuständig. Aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten gibt es für das Ruhrgebiet drei Luftreinhaltepläne – Teilplan West, Nord und Ost. Castrop-Rauxel gehört mit Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen zum Teilplan Nord.

Was steht im Luftreinhalteplan?
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord enthält u. a. die Beschreibung der Belastungssituation, eine Verursacheranalyse und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Zu allen aufgeführten regionalen und lokalen Maßnahmen ist jährlich ein Sachstandsbericht über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an die EU-Kommission zu senden.

Was sind Belastungskarten?
Grundlage für die Erstellung des Luftreinhalteplanes sind die Belastungskarten, die für Castrop-Rauxel durch das LANUV erstellt werden. In den Belastungskarten ist die auf den Straßenverkehr zurückzuführende Luftschadstoffbelastung dargestellt. Zur Erstellung der Belastungskarten für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) wurde die Gesamtbelastung an verkehrsreichen Straßen in besiedelten Gebieten im Ruhrgebiet ermittelt. In die Berechnungen wurden nur Straßenabschnitte mit Randbebauung einbezogen, da der Anwendungsbereich des verwendeten Ausbreitungsmodells auf solche Situationen beschränkt ist. Die berechnete Belastungssituation wird je nach Ergebnis in den Farben rot, gelb und grün dargestellt.

Wo befindet sich die Umweltzone und was gibt es für Ausnahmegenehmigungen?
Aufgrund von Immissionsgrenzwertüberschreitungen, die maßgeblich durch den Straßenverkehr verursacht werden, ist ein Maßnahmenpaket von 39 Maßnahmen für die Stadt Castrop-Rauxel zusammengestellt worden. Eine regionale (d. h. alle Städte betreffende) Maßnahme ist die Festlegung einer ruhrgebietsweiten Umweltzone. D. h. für Fahrzeuge die eine bestimmte Schadstoffmenge emittieren ist die Einfahrt in diese ausgeschilderten Umweltzonen verboten. In Castrop-Rauxel betrifft dies den Bereich südlich der Bahnlinie und westlich der B235 bzw. der Dortmunder Straße. Dabei sind folgende Termine zu beachten:

  • Seit dem 01.01.2012 dürfen Fahrzeuge ohne Plakette nicht in die Umweltzone einfahren.
  • Seit dem 01.01.2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner und gelber Plakette in die Umweltzone einfahren.
  • Seit dem 01.07.2014 dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren.

 

Ausnahmen gibt es auch hier viele. So sind grundsätzlich verschiedene Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Oldtimer etc. von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Weiterhin gibt es Befreiungen auf Antrag, wenn beispielsweise eine Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist, Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste, Quell- und Zielfahrten von Reisebussen etc., diese können beim hiesigen Ordnungsamt  beantragt werden. Eine ausführliche Liste der Ausnahmegenehmigungen finden Sie im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Nord.

Zur Erstellung der Belastungskarte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurde die Gesamtbelastung an verkehrsreichen Straßen in besiedelten Gebieten im Ruhrgebiet berechnet. In die Berechnungen wurden nur Straßenabschnitte mit Randbebauung einbezogen, da der Anwendungsbereich des verwendeten Ausbreitungsmodells auf solche Situationen beschränkt ist.

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