ENERGIEEINSPARVERORDNUNG

ENERGIEEINSPARVERORDNUNG 2014 (ENEV 2014)

Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) in Kraft getreten und gilt für sämtliche beheizte oder klimatisierte Gebäude, egal ob Neubau oder Bestandsgebäude!

Von nun an erhalten neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse auf einer Skala von A+ bis H, wodurch dieser als Informationsquelle gestärkt werden soll. Während bei Bestandsgebäuden im Vergleich zur EnEV 2009 keine höheren energetischen Anforderungen gestellt werden, gelten für Neubauten ab dem 01. Januar 2016 nochmals erhöhte energetische Anforderungen um mindestens 25% und der Dämmstandard steigt um ca. 20%.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter:

www.swcas.de/service/wir-foerdern/energieausweis/

www.vz-nrw.de/enev

 

Tobias Krampe

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E-Mail: umwelt(at)euv-stadtbetrieb.de