SANIERUNG DEPONIE BRANDHEIDE

Die Altablagerung Brandheide befindet sich im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel (Kreis Recklinghausen) im Nahbereich der Stadtgrenze zu Dortmund. Die Fläche der Altablagerung diente zwischen 1959 und 1972 zur Ablagerung von Hausmüll, Boden und Bauschutt sowie teerbehafteten Abfällen in Form sogenannter Teerschlämme. Die Deponie unterlag nicht dem erst 1972 in Kraft getretenen Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und dessen technischen Spezifikationen (z.B. TA-Abfall oder TA-Siedlungsabfall), so dass der Standort über keinerlei technische Sicherungssysteme (Sickerwasser- und Gasfassung, Sohl-, Flanken oder Oberflächenabdichtung, Oberflächenentwässerung) verfügt.

Aufgrund der vom Kreis als zuständiger Kreisordnungsbehörde veranlassten Untersuchungen steht fest, dass von der Altablagerung konkrete Gefahren durch den Deponiekörper, insbesondere durch den sog. Teersumpf für das Grundwasser und für den im Ablauf der Deponie befindlichen Bach ausgehen. Die Deponie Brandheide stellt damit eine Altlast i. S. des § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG dar und ist entsprechend § 4 Absatz 3 BBodSchG zu sanieren.

Als Verantwortliche für die von der Altlast ausgehenden Gefahren ist die Stadt Castrop-Rauxel als frühere Deponiebetreiberin anzusehen. Die Abfallproduzenten und –anlieferer dagegen scheiden nach juristischer Prüfung bei Altablagerungen als Verantwortliche aus, da der unmittelbare Verursachungsbeitrag in den Handlungen des Deponiebetreibers zu sehen ist. Da die Stadt Castrop-Rauxel außerdem Eigentümerin der wesentlichen, von den Ablagerungen betroffenen Grundstücke ist, ist sie auch zustandsverantwortlich.

Mit den Ingenieurverträgen vom 12.03.2003, 08.12.2005 und 07.12.2010 hat der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - AöR die CDM Consult GmbH mit der Sanierungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 und Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes) und Erarbeitung der Verdingungsunterlagen (Leistungsphasen 5 und 6) zur Sanierung der Altdeponie Brandheide beauftragt.

SANIERUNGSKONZEPT

Da der AAV (Altlastensanierungsverband NRW) seit 20.05.2008 auch in Fällen der Sanierungspflicht von Gemeinden oder Gemeindeverbänden tätig werden kann, wurde der Standort Brandheide im Jahr 2008 in den Maßnahmenplan des AAV zur Sanierung aufgenommen. Hiermit einher ging eine neuerliche Überprüfung der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen möglicher Sanierungsansätze, welche in einem modifizierten Sanierungskonzept zusammengefasst wurden.

Dieses Sanierungskonzept wurde den beteiligten Behörden zugesandt und in einem separaten Erörterungstermin (AAV in Hattingen, 05.10.2011) vorgestellt und diskutiert. Dem vorgestellten Sanierungskonzept wurde unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen zustimmt, so dass nunmehr ein Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG und Anhang 3 BBodSchV erstellt worden ist. 

Dieser wird voraussichtlich im August/September vom Kreis Recklinghausen für verbindlich erklärt und beinhaltet die folgenden Elemente. In der sog. Sanierungsstufe 1 werden folgende Sanierungs- und bautechnische Maßnahmen beschrieben:

1. Hydraulische Trennung Gewässer / Deponiesickerwasser

  • Höhenoptimierte Offenlegung des Gewässers
  • Dichtwand im Oberstrombereich zur Grundwasserfassung und -hebung
  • Sohlabdichtung des offengelegten Gewässers im Deponiekernbereich
  • Höhenanpassung der verbleibenden Gewässerverrohrung
  • „Kaskadenbauwerk“ Ostböschung zur Höhenüberwindung
  • Entkopplung des „neuen“ Gewässerverlaufs vom Feuchtgebiet 
    unterhalb der Ostböschung
  • Schaffung eines Retentionsraumes oberhalb der Ostböschung

2. Sickerwasserfassung

Tiefendränage inkl. Dichtwand im Sickerwasseraustrittsbereich der Ostböschung

3. Sickerwasserbehandlung

  • Anordnung einer adsorptiven Reinigungseinheit als Bestandteil der
    Sickerwasserfassung mit vorgeschaltetem Abscheider
  • Ertüchtigung der vorh. Feuchtfläche zur „Schadstoffabbaufläche“ 
    durch geeignete Bepflanzung 
  • Anordnung definierter Fließstrecken zum natürlichen Schadstoffabbau
     im Bereich der Schadstoffabbaufläche

4. Minderung Sickerwasserneubildung

Optimierung des Pflanzenbestandes insbesondere im Bereich Teersumpf

Im Anschluss zur Sanierungsstufe 1 erfolgt eine ca. 2-jährige Monitoring- und Entscheidungsphase, in der eine Erfassung von Sickerwassermengen und -qualitäten (vor und nach Behandlung) erfolgt, anhand derer eine Entscheidung über die Notwendigkeit weitergehender Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsstufe 2) erfolgt. Zusätzlich werden Vorversuche zu den ggf. notwendig werdenden weiteren Sickerwasserbehandlungsverfahren durchgeführt. Die Sanierungsstufe 2 beinhaltet folgende potentielle Maßnahmen:

  • 1. Maßnahmen zur Sickerwasserfassung und -behandlung (Pumpwerk Schmutzwasserkanalisation, Optimierung Schadstoffabbaufläche)
  • Ergänzung der Grundwasserdränage an den Talflanken
  • 3. Zusätzliche Maßnahmen an der Deponieoberfläche zur Sickerwasserminimierung

ÖKOLOGIEPROGRAMM EMSCHER-LIPPE

Im Rahmen der Sanierung der Deponie Brandheide sind außerdem folgende Maßnahmen geplant, für die im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe ein Förderantrag gestellt und genehmigt wurde:

Die Gewässer 12.2. und 12.2.2 sind Bestandteil des Nettebachsystems und bilden somit ebenfalls Zuläufe der Emscher.

Durch die, im Rahmen zur Sanierung der Altdeponie Brandheide, geplante Offenlegung / Wiederherstellung der Gewässer 12.2 und 12.2.2 erfolgt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Ist-Zustand sowie die Schaffung eines entsprechenden Entwicklungspotentials. Durch die Offenlegung der Gewässer 12.2 und 12.2.2 werden diese Bereiche, die derzeit keine oder nur eine geringe ökologische Bedeutung besitzen, als Optimierungs- und Entwicklungsbereiche für potentielle Feuchtstandorte aufgewertet. Des Weiteren werden durch die Offenlegung der Gewässer die Grundlagen für den Arten- und Biotopschutz und / oder den Biotopverbund in diesem Bereich verbessert.

Die Offenlegung der Gewässer 12.2 und 12.2.2 stellt somit eine Optimierung der Emscher bzw. ihrer Zuläufe dar. Weiterhin erfolgt durch die Maßnahme eine Sicherung bzw. Entwicklung von Naturschutzgebieten bzw. von für den Naturschutz entwickelbaren Flächen.

FLYER: SANIERUNG DER DEPONIE BRANDHEIDE 2015

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