ALTLASTEN

WAS SIND ALTLASTEN UND ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN?

Unter dem Begriff Altlasten werden die Einzelbegriffe Altlablagerungen (z.B. ehemalige Deponien) und Altstandorte (z.B. stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde) zusammengefasst.

Altlastenverdächtige Flächen sind dagegen noch nicht untersuchte Flächen, bei denen auf Grund der früheren Nutzung jedoch der Verdacht auf eine Gefährdung der betroffenen Umweltmedien besteht.

WESHALB IST ES SINNVOLL, SICH ZU INFORMIEREN?

Durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann nicht nur der Boden und das Grundwasser verunreinigt sein, sondern nutzungsbedingt auch die vorhandene Bausubstanz.

Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Käufer auch die Verantwortung. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstücks zur Folge. Kann der Verursacher der Verunreinigung nicht mehr festgestellt werden oder ist dieser nicht mehr greifbar, kann der Grundstückseigentümer zu gegebenenfalls finanziell sehr aufwendigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Die Kenntnis über mögliche Altlasten oder auch den Verdacht auf Altlasten im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen kann für den Bauherrn/Grundstückseigentümer daher viele Vorteile bringen. Die abfallrechtliche Betrachtung von Aushub- oder Rückbaumaßnahmen mittels entsprechender technischer Untersuchungen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme führt zu einer größeren Planungssicherheit und soll einen reibungslosen Bauablauf gewährleisten. Mit der Erstellung eines Aushub- bzw. Rückbau- und Entsorgungskonzeptes können Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten vorab geprüft und damit die entsprechenden Entsorgungskosten für belasteten Bodenaushub oder belastetes Rückbaumaterial besser kalkuliert werden.

WELCHE INFORMATIONEN LIEGEN DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VOR?

Die im Stadtgebiet bekannten Altlasten, altlastverdächtigen Flächen und schädlichen Bodenveränderungen mit den dazugehörigen Informationen zum jeweiligen Kenntnis- und Bearbeitungsstand sind im Altlastenverdachtsflächenkataster beim Umweltressort der Stadt Castrop-Rauxel und der Unteren Bodenschutzbehörden des Kreises Recklinghausen dokumentiert. Eine Altlastenauskunft kann daher immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörde wiedergeben.

WER BEKOMMT DIE AUSKUNFT?

Gemäß Umweltinformationsgesetz sind folgenden Personen auf Antrag Auskunft zu erteilen:

- Grundstückseigentümer

- Mieter und Pächter

- Sonstige Dritte mit berechtigtem Interesse

Betrifft die Auskunft Grundstücke im Privateigentum benötigen Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, aus datenschutzrechtlichen Gründen, eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Auskunftserteilung.

WER ERTEILT DIE AUSKUNFT?

Die Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastenverdächtige Fläche erteilt die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Recklinghausen (http://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Umwelt/Untere_Bodenschutzbehoerde/_Altlastenkataster.asp).

Dazu reicht ein formloser, schriftlicher Antrag aus, der folgende Angaben enthält:

- Name und Anschrift des Antragstellers

- Genaue Bezeichnung des Grundstücks

- ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Kaufvertrag oder Gerichtsauftrag

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Telefon: 02305 9686 - 320

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