NEUBAU/UMBAU
INFORMATIONEN FÜR GRUNDSTÜCKSBESITZER, BAUHERREN & ARCHITEKTEN
Seit dem 01.01.2008 ist in Castrop-Rauxel ein Entwässerungsantrag beim EUV einzureichen.
VORGEHENSWEISE
- Der Bauherr/Architekt informiert sich beim EUV über die Lage und Ausführung der öffentlichen Kanäle, Bestimmungen, Anforderungen sowie einzureichende Unterlagen.
- Der Bauherr/Architekt reicht einen Entwässerungsantrag beim Stadtbetrieb EUV ein. Hier wird geprüft, ob weitere Behörden am Verfahren zu beteiligen sind. Eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Wenn die in den Antragsunterlagen dargestellte Entwässerung des Bauvorhabens den allgemeinen Bestimmungen entspricht, erteilt der EUV seine Zustimmung. Eine Kopie der Zustimmung wird an das Bauordnungsamt weitergeleitet.
- Der Bauherr / Architekt beantragt die Kanalanschlusserlaubnis formlos beim EUV bestand(at)euv-stadtbetrieb.de
- Die bauausführende Tiefbaufirma beantragt für die Erstellung oder Änderung der Hausanschlussleitung die Aufbruchgenehmigung für Gemeindestraßen beim EUV. Für die Kreis, Landes - und Bundesstraßen ist die Genehmigung beim jeweiligen Straßenbaulastträger einzuholen. Die Straßensperrung ist bei der Stadt Castrop-Rauxel im Bereich Ordnungswesen schriftlich zu beantragen.
- Das Bauvorhaben wird entsprechend der geprüften Planunterlagen und unter Berücksichtigung der im Entwässerungsantrag geforderten Sonderbestimmungen durchgeführt.
- Der EUV führt eine Abnahme des Anschlusses an den öffentlichen Kanal durch.
- Die Unternehmerbescheinigung über die Dichtheitsprüfung gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, Teil 2 ist beim EUV einzureichen.
KONTAKT - EUV STADTBETRIEB
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.
FRAGEN ZUM ENTWÄSSERUNGSANTRAG
Telefon: 02305 9686 - 170
Telefon: 02305 9686 - 180
AUSKÜNFTE KANALKATASTER
Telefon: 02305 9686 - 210
E-Mail: bestand(at)euv-stadtbetrieb.de