KLEINKLÄRANLAGEN

ABWASSERENTSORGUNG IM AUSSENBEREICH

Grundstücke, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, entsorgen ihre Abwässer über private Kleinkläranlagen oder Abwassersammelgruben.

KLEINKLÄRANLAGEN

Kleinkläranlagen werden zur Reinigung von Abwasser auf dem eigenen Grundstück eingesetzt, um es anschließend in den Untergrund oder ein Gewässer einzuleiten. Sie finden Verwendung bei Einzelhäusern, kleinen Wohnsiedlungen und Betrieben, bei denen aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen kein Anschluss an die kommunale Kläranlage möglich ist.

ABWASSERSAMMELGRUBEN

Abwassersammelgruben sind wasserdichte, im Erdreich eingebaute Behälter, in denen das gesamte Abwasser aufgefangen und regelmäßig durch ein vom EUV Stadtbetrieb beauftragtes Entsorgungsunternehmen abgeholt und zu einer Großkläranlage gebracht wird. Diese Möglichkeit der Abwasserentsorgung ist jedoch nur als Übergangslösung zu betrachten, da sie nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und zu dem auch sehr kostenintensiv für den Bürger ist.

GENEHMIGUNG UND KOSTEN

Für den Betrieb von Kleinkläranlagen ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser erforderlich. Diese muss bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen beantragt werden. Die Benutzungsgebühr, die der EUV erhebt, richtet sich nach der festgestellten Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes und ist in der Klärschlammsatzung festgesetzt.

Vollbiologische Kleinkläranlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Bedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entleeren, soweit auf der Grundlage des § 57 LWG NRW keine anderen Regelungen eingeführt worden sind.

Abflusslose Gruben sind bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren. Ein Bedarf liegt vor, wenn die abflusslose Grube bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt ist, bei Mehrkammersystemen dann, wenn die festen Ablagerungen bis auf 50 cm unter Überlauf angefüllt sind. 

Die Gebühr für die Entsorgung beträgt 58,47 € je angefangenem cbm Grubeninhaltes.

Der Grundstückseigentümer hat die Entsorgung rechtzeitig mündlich oder schriftlich beim EUV zu beantragen.

KONTAKT

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.

Telefon: 02305 9686 - 240

E-Mail: kleinklaeranlagen(at)euv-stadtbetrieb.de