ABFALLENTSORGUNGSGEBÜHREN

Der EUV führt die öffentliche Abfallbeseitigung innerhalb des Stadtgebietes durch. Für die Bereitstellung der Gefäße und die Entsorgung des Abfalls wird eine Abfallbeseitigungsgebühr erhoben.

Laut Kreislaufwirtschaft- und Abfallsatzung des EUV Stadtbetriebes sind die Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für Restabfallbehälter, Biotonnen und Papiertonnen besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang. Dies gilt für Abfall zur Beseitigung auch für Gewerbebetriebe. Eine Befreiung von der Biotonne kann bei Eigenkompostierungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

ABFALLGEBÜHREN & GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Unter dem folgenden Link finden Sie beim Punkt Abfallwirtschaft eine ausführliche Übersicht zu Behältergrößen und Jahresgebühren sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen.

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