RESTABFALL
In den Restabfallbehälter kommen alle Abfälle, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallarten wie Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Leichtverpackungen oder Wertstoffe, Elektroschrott und Schadstoffe zugeordnet werden können. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge die grundlegend zum Restabfall gehören.
- Hygieneartikel
- Spültücher
- verschmutzte Tücher
- Wegwerfwindeln
- Kehricht, Asche
- Katzenstreu
- Staubsaugerbeutel
- Zigarettenkippen
- Kerzen, Leder, Gummi
- Tapetenreste
- Glühbirnen (keiner Energiesparlampen)
- Glasschüsseln & -teller
- Videokassetten
- Papier und Pappe
- Gartenabfälle
- Leichtverpackungen
- Batterien, Akkus, CD´s
- Lacke, Farben, Entkalter
- Alte Elektrogeräte z.B. Bügeleisen
- Bildschirme und Computer
- Altmetall, Schrott
- Bauschutt, Holz
UNSERE SERVICELEISTUNGEN
In der Grundgebühr der Rest- & Bioabfallbehälter sind folgende Leistungen enthalten:
- Die Rest- & Bioabfallbehälter werden in gleicher Größe geliefert
- alle vierzehn Tage erfolgt die Leerung der Behälter
- Vollservice: Abholung mit bis zu 15 m Entfernung
- pro Jahr 1 Sperrmülltermin (bis 1000kg) kostenlos
- pro Jahr 1 Elektrogroßgerätetermin (bis zu 5 Geräte) kostenlos
ABLAUF & ANSCHLUSSPFLICHT
Die Abfallbehälter werden bis auf den 1.100 l Abfallgroßbehälter grundsätzlich alle vierzehn Tage geleert. Sie werden vom Standplatz am Grundstück geholt, sofern die Entfernung vom Entsorgungsfahrzeug nicht mehr als 15 m beträgt. Außerdem sollten keine Kanten, Stufen oder Tore den Transport behindern. Bitte stellen Sie die Tonne am Leerungstag bis spätestens 6:00 Uhr morgens am Straßenrand bereit. Von dort holen die Mitarbeiter die Behälter zur Leerung ab. Bitte stellen Sie diese danach selbst an den Standplatz zurück.
Gemäß Kreislaufwirtschaft- und Abfallsatzung der Stadt Castrop-Rauxel ist jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes mit privaten Haushaltungen verpflichtet, sein Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließ
BERECHNUNGSART & BEHÄLTERGEBÜHREN
Für jedes bewohnte Grundstück wird, je nach Bedarf, die erforderliche Anzahl von Rest- und Bioabfallbehälter bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 30 Litern pro Person je Woche. Eine Reduzierung auf bis zu 10 l pro Person je Woche, kann durch nachgewiesene konsequente Abfallreduzierung und -trennung erzielt werden.
Für die Entsorgung von Rest- und Bioabfall sind von jedem Bürger Abfallgebühren zu zahlen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Gebührenübersicht mit allen Informationen zu Behältergrößen und Kosten.
BESTELLUNG DER BEHÄLTER
Für die Ihre Behälterbestellung und - umbestellung (Behälterwechsel) nutzen Sie bitte das Formular: Abfallbehälter-Bestellung + Erhebungsbogen (Gewerbe).
Einfach im DOWNLOAD-CENTER runterladen und bequem am eigenen PC ausdrucken. Senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an uns zurück.
Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügu
SONDERLEISTUNG - HOLSERVICE
Bei vierzehntägiger Leerung bieten wir Ihnen den Holservice für Ihren Rest- & Bioabfall. Behälter, die weiter als 15 m vom Entsorgungsfahrzeug entfernt stehen, können von unseren Mitarbeitern zum Leeren geholt und danach zurück gebracht werden. Für diese Sonderleistung erheben wir eine Gebühr, die je nach Distanz berechnet wird.
Für die Beantragung eine Holservice nutzen Sie bitte das Formular: Antrag Holservice. Einfach im DOWNLOAD-CENTER runterladen und bequem am eigenen PC ausdrucken. Senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an uns zurück.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
02305 9686 - 543 |
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Abfallentsorgung EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel FAX: 02305 9686 - 544 |
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