ANLIEGERBESCHEINIGUNG

ERSCHLIESSUNGSBEITRAG-, AUSBAUBEITRAG- UND KANALANSCHLUSSBEITRAGSBESCHEINIGUNGEN

Auf schriftlichen Antrag erteilt der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel kostenpflichtige Bescheinigungen über die noch zu erhebenden bzw. bereits erhobenen Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB sowie nach § 8 KAG für Grundstücke.

Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Im Antrag muss das Grundstück eindeutig bezeichnet werden (Gemarkung, Flur, Flurstück).

Die Verwaltungsgebühr berechnet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel.

Gesetzliche Grundlagen

Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen Gebühren sowie eine ausführliche Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlagen.

>> Gebührenübersicht