WINTERDIENST

EUV & BÜRGER SIND GEFRAGT!

Neben den schönen Winterlandschaften bringt die kalte Jahreszeit auch manche Unannehmlichkeiten mit sich. Glatteis, Nässe, Schnee und Matsch machen Fahrbahnen und manche Wege zur gefährlichen Rutschpartie. Damit Sie in der Winterzeit sicher unterwegs sein können, sind neben dem passenden Schuhwerk oder dem PKW-Wintercheck, die MitarbeiterInnen des EUV für Sie im Einsatz.

Um die Unfallgefahr so weit wie möglich zu minimieren, sollten auch Anlieger mit Schneeschieber und Streumaterial gerüstet sein. Vor allem ältere und in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen sind durch glatte und eingeschneite Wege gefährdet und für jede Hilfe dankbar.

WINTERWARTUNG - EINSATZBEREITSCHAFT & SICHERHEIT

Besonders im Winter kann nicht immer vorhergesagt werden, wie die Witterungs-verhältnisse werden. Im Gegensatz zur regelmäßigen Straßenreinigung müssen die Räumung und Streuung von Straßen und Gehwegen den jeweiligen Winterbedingungen angepasst und durchgeführt werden.

Der Winterdienst ist aufgrund des großen Streckennetzes in zwei Prioritätsstufen eingeteilt. Dabei werden zunächst die Hauptstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr sowie die Gehwege des Innenstadtbereiches geräumt. Anschließend folgen die weiteren Straßen im Stadtgebiet. Je nach Witterung ist Geduld gefragt, sollte Ihre Straße nicht gleich von Schnee und Eis befreit sein. Auch bei guter Organisation bringt die Winterzeit immer Beeinträchtigungen mit sich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, helfen Sie mit und passen Sie Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an.

WELCHE PFLICHTEN OBLIEGEN DEM GRUNDSTÜCKEIGENTÜMER?

Alle Straßen und Gehwege in Castrop-Rauxel werden in neun Reinigungsklassen eingeteilt. Jede einzelne Klasse beschreibt, wer für die Reinigung und Winterwartung der Straße aber auch der Gehwege zuständig ist.

Die Reinigungsklassen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sowie dem Abfallkalender entnehmen. So kann, je nach der eingeteilten Reinigungsklasse, die Räumung oder Streuung komplett vom EUV durchgeführt werden, diese Aufgaben kann zwischen dem EUV und Ihnen aufgeteilt oder aber auch gänzlich Ihnen übertragen worden sein.

WER FINANZIERT DEN WINTERDIENST?

Für die Räumung und Streuung der Straßen und Gehwege wird eine gesonderte Winterdienstgebühr erhoben, die von den Eigentümern der an die Straßen und Gehwege angrenzenden Grundstücke zu tragen ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Frontlänge des jeweiligen Grundstücks und ist der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel zu entnehmen.

SIE HABEN FRAGEN ZUM WINTERDIENST?

Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte. 

Telefon

02305 9686 - 666

E-Mail

Einsatzleitung

EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-

Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel

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