SCHIMMEL - WAS NUN?

Schimmelbildung hat verschiedene Ursachen, aber an allen ist Feuchtigkeit beteiligt. Und auch Feuchtigkeitsbildung hat in Wohnungen unterschiedliche Gründe - ein Wichtiger kann die Art sein, wie wir unsere Wohnungen heizen und lüften. 

"Aber frische Luft ist doch gesund!"

Der Hauptgrund dafür ist, dass kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als Warme. So ist es, dass dieselbe relative Luftfeuchtigkeit bei warmer Luft in Form von Wasserdampf vorhanden ist, aber bei Abkühlung zu Kondenswasser führt. Trifft nun diese warme Luft auf Kalte bzw. kondensiert nun diese hohe Luftfeuchtigkeit an sogenannten Wärmebrücken wie z.B. Fensternischen oder sehr kalten Außenwänden, kann es hier zur dauerhaften Feuchtigkeit an den Wänden führen, was in der Folge ein Nährboden für Schimmel sein kann. Praktisch kann man sich das gut anhand einer kalten (Wasser)Flasche vorstellen, die aus dem Kühlschrank genommen wird. Diese beschlägt, da sich warme Raumluft an ihr abkühlt und die vorhandene Luftfeuchtigkeit zu Kondenswasser wird. Dasselbe passiert beim Kochen, Duschen oder Baden. 

Was können Sie tun können, um Ihrerseits dem 
Schimmel die Tür vor der Nase zuzuschlagen:

  • Lüften Sie mehrmals täglich bei weit geöffnetem Fenster und möglichst so, dass Durchzug entsteht – das tauscht die (feuchte) Luft schnell und effizient gegen trockene, kühle Luft aus.
  • Vermeiden Sie Dauerkipplüften – dadurch können die Oberflächen in der Nähe des Fensters zu stark abkühlen.
  • Nach dem Kochen bzw. Duschen oder Baden sofort lüften, damit sich die Feuchtigkeit nicht an den Tapeten oder Textilien festsetzen kann.
  • Heizen Sie gleichmäßig – der Temperaturunterschied zwischen den Räumen sollte nicht mehr als 5°C betragen.
  • Halten Sie Türen zu kühleren Räumen geschlossen, so kann sich die wärmere und feuchtere Luft nicht an den kälteren Wänden niederschlagen.
  • Stellen Sie die Heizkörper nicht zu, auch Sie braucht Luft zum Atmen.

FACHLICH QUALIFIZIERTE SCHIMMEL-BERATUNG

Mit Datum vom 10.04.2014 ist das Wohnungsaufsichtsgesetz in Kraft getreten. Nach §8, Absatz 1, Punkt 3 des Wohnungsaufsichtsgesetzes darf die Gemeinde nunmehr Wohnraum für unbewohnbar erklären, wenn […] erhebliche gesundheitliche Schäden für die Bewohner drohen. […]. 

Sollten Sie also Schimmel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus feststellen, wenden Sie sich zunächst für eine qualifizierte fachliche Beratung an die Verbraucherzentrale NRW oder andere fachlich qualifizierte Schimmelexperten. Sollte der Berater oder die Beraterin der Verbraucherzentrale bzw. die Fachfirma dann feststellen, dass der Schimmelpilzbefall zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen kann, besteht nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit eine Unbewohnbarkeitsbescheinigung durch die Stadt ausstellen zu lassen. 

KONTAKT BEIM EUV

Telefon: 02305 9686 - 777

E-Mail: umwelt(at)euv-stadtbetrieb.de

Ansprechpartner bei der Verbraucherzentrale bzw. Fachfirmen finden Sie hier:

www.schimmelnetz-nrw.de

Ansprechpartner bei der Verbraucherzentrale
bzw. Fachfirmen finden Sie hier:

www.schimmelnetz-nrw.de