LÄRMAKTIONSPLANUNG AN STRAßEN

Auf der Grundlage der Lärmkarten wird der Lärmaktionsplan erstellt. Bei der Lärmaktionsplanung werden die erstellten Lärmkarten geprüft, die betroffenen Einwohner ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt und in einem festgelegten Zeitrahmen umgesetzt. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die jeweilige Kommune zuständig, die Umsetzung der Maßnahmen obliegt allerdings nicht allein den Kommunen sondern auch anderen Dienststellen, wie z. B. Straßen.NRW. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden in Castrop-Rauxel die A2, A42, A45, B235, L657 sowie die Köln-Mindener-Eisenbahnlinie bewertet. In der zweiten und dritten Stufe wurde die Lärmkartierung u. a. auf den Altstadtring (L657), die Dortmunder Straße (L663), die Gerther Straße (L654), die Mengeder Straße (L654) und die Recklinghauser Straße (L658) ausgeweitet. Der im Jahr 2018 erstellte Lärmaktionsplan für die dritte Stufe ist über den unten aufgeführten Link abrufbar. In der vierten und aktuellen Stufe sind folgende Straßen(-abschnitte) von der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung betroffen:

  • A2, A42, A45
  • Altstadtring (L657)
  • Mengeder Straße (L654)
  • B235
  • Dortmunder Straße (L663)
  • Gerther Straße (L654)
  • Recklinghauser Straße (L658)

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung der Lärmbelastung in den betrachteten und kartierten Bereichen. Die zuständige Behörde (Stadt Castrop-Rauxel, Umsetzung durch den EUV Stadtbetrieb - Umweltressort) entscheidet dabei über die Festlegung von Maßnahmen und deren zeitlichen Ablauf. Um auch die Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit berücksichtigen zu können, wird diese (frühzeitig) über das Planungsvorhaben unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird dabei die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen, die Lärmkarten kritisch zu bewerten und effektiv an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zweistufig.

In der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 31.03.2024 werden die Öffentlichkeit und die Träger der öffentlichen Belange (TöB) in das Verfahren um die Lärmaktionsplanung der Stadt Castrop-Rauxel eingebunden. In dieser Zeit können die TöB und Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen zu dem erstellten Lärmaktionsplanentwurf äußern. Acht Ämter und Institutionen haben sich bereits bei der frühzeitigen TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung (22.11.2023-21.12.2023) geäußert. Die Anregungen wurden durch das Umweltressort geprüft und protokolliert (Protokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der TÖB-Beteiligung s. Anlage 1 zum Lärmaktionsplan). Auf der Grundlage der Lärmkarten und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt und am 20.04.2018 im Umweltausschuss vorgestellt (Drucksache 2024/002).

Der endgültige Lärmaktionsplan wird im Anschluss erstellt und im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt Castrop-Rauxel vorgestellt und beschlossen.