LÄRMAKTIONSPLANUNG AN STRAßEN
Auf der Grundlage der Lärmkarten wird der Lärmaktionsplan erstellt. Bei der Lärmaktionsplanung werden die erstellten Lärmkarten geprüft, die betroffenen Einwohner ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt und in einem festgelegten Zeitrahmen umgesetzt. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die jeweilige Kommune zuständig, die Umsetzung der Maßnahmen obliegt allerdings nicht allein den Kommunen sondern auch anderen Dienststellen, wie z. B. Straßen.NRW. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden in Castrop-Rauxel die A2, A42, A45, B235, L657 sowie die Köln-Mindener-Eisenbahnlinie bewertet. In der zweiten Stufe wurde die Lärmkartierung u. a. auf den Altstadtring (L657), die Dortmunder Straße (L663), die Gerther Straße (L654), die Mengeder Straße (L654) und die Recklinghauser Straße (L658) ausgeweitet. Der im Jahr 2013 erstellte Lärmaktionsplan für die zweite Stufe ist unter „Downloads“ abrufbar.
In der dritten und aktuellen Stufe sind folgende Straßen(-abschnitte) von der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung betroffen:
• A2, A42, A45
• Altstadtring (L657)
• Pallasstraße/ Oststraße (L657)
• Mengeder Straße (L654)
• B235
• Dortmunder Straße (L663)
• Gerther Straße (L654)
• Recklinghauser Straße (L658)
Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung der Lärmbelastung in den betrachteten und kartierten Bereichen. Die zuständige Behörde (Stadt Castrop-Rauxel, Umsetzung durch den EUV Stadtbetrieb - Umweltressort) entscheidet dabei über die Festlegung von Maßnahmen und deren zeitlichen Ablauf. Um auch die Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit berücksichtigen zu können, wird diese (frühzeitig) über das Planungsvorhaben unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird dabei die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen, die Lärmkarten kritisch zu bewerten und effektiv an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zweistufig.
In der Zeit vom 01.02.2018 bis zum 01.03.2018 wurden die Öffentlichkeit und die Träger der öffentlichen Belange (TöB) frühzeitig in das Verfahren um die Lärmaktionsplanung der Stadt Castrop-Rauxel eingebunden. In dieser Zeit konnten die Öffentlichkeit und die TöB Bedenken und Anregungen zu den erstellten Lärmkarten äußern. Elf Ämter und Institutionen haben geantwortet, dazu elf Bürgerinnen und Bürger. Die Anregungen wurden durch das Umweltressort geprüft und protokolliert (Protokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der TÖB-Beteiligung s. Anlage 1 zum Lärmaktionsplan). Auf der Grundlage der Lärmkarten und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt und am 17.04.2018 im Umweltausschuss vorgestellt (Drucksache 2018/056).
Zwischen dem 01.04.2018 und dem 01.05.2018 fand die zweite Phase der Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung statt. Auch in dieser Zeit konnten Anregungen und Bedenken zu den erstellten Lärmkarten und zum Entwurf des Lärmaktionsplanes eingereicht werden. Während dieser Beteiligungsphase haben sich 10 Institutionen sowie 25 Bürgerinnen und Bürger gemeldet. Die Anregungen durch das Umweltressort geprüft und protokolliert ((Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TÖB-Beteiligung s. Anlage 5 zum Lärmaktionsplan). Der endgültige Lärmaktionsplan wurde im Umweltausschuss am 26.06.2018 und im Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 05.07.2018 vorgestellt und beschlossen (Drucksache 2018/109).