LÄRMAKTIONSPLANUNG AN SCHIENENVERKEHRSWEGEN

Gemäß  §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Lärmaktionsplanung dient als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in der Stadt- und Ortsplanung. Das EBA hat bereits die entsprechenden Lärmkarten erstellen lassen und plant nun die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchzuführen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist nun beendet. In dieser Zeit konnten Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhielten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die das EBA zeitnah informieren wird. Mit Ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten.

LÄRMSCHUTZWÄNDE CASTROP-RAUXEL

Derzeit werden durch die Deutsche Bahn Lärmschutzwände im Stadtteil Rauxel gebaut:

• Lärmschutzwand parallel zur Victorstraße, zwischen 
   Gartenstraße und Berliner Platz

• Lärmschutzwand parallel zur Ilandstraße, zwischen 
   Bahnhofstraße und Ilandstraße 67

• Lärmschutzwand nördlich der Bahnlinie, zwischen 
   Sportplatz Vördestraße und Kämpenstraße

Die Arbeiten an den Lärmschutzwänden sind nun abgeschlossen. Die Abschlussveranstaltung fand am 22.05.2017 am Berliner Platz statt.

Für die Wohnräume, die nicht von den Lärmschutzwänden abgedeckt werden, können passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude vor dem 01.04.1974 errichtet wurde. Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenster, Wandlüftern mit Schalldämpfung und Verbesserungen an Rollläden, Wänden und Dächern. Die betroffenen Hauseigentümer erhalten 75 % der Aufwendungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen erstattet. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, da die Fördermittel für die betroffenen Abschnitte durch die Deutsche Bahn beantragt werden. Gleiches gilt auch für die schienenverkehrslärmbelasteten Gebäude an der Güterzugstrecke in Becklem, die vor dem 01.04.1974 errichtet wurden.