ASBEST

WAS IST ASBEST?

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Wegen seiner praktischen Eigenschaften wurde der Werkstoff in so großen Mengen verwendet, bis er in Deutschland verboten wurde, da er krebserregend ist.

GESUNDHEITSGEFAHREN?

Bei mechanischer Beanspruchung von asbesthaltigen Materialien spaltet sich dieses in eine Vielzahl sehr feiner Fasern auf. Diese können mit der Atemluft in den Körper gelangen und lebensgefährliche Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Asbestose auslösen. Diese Gesundheitsgefahren führten 1995 zu einem Verbot der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten in Deutschland.

Mit der Richtlinie 1999/77/EG hat die EU einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung beschlossen. Mit der Entscheidung 2001/573/EG sind asbesthaltige Baustoffe als gefährlich eingestuft worden. Dies gilt auch für fest gebundenen Asbestzement. 

WO KOMMT ES VOR?

Asbest wurde aufgrund seiner großen Hitze- und Chemikalienbeständigkeit und seiner leichter Verarbeitbarkeit vor allem im Baubereich eingesetzt. Im Hoch- und Tiefbau fand es speziell in Rohren sowie Fassaden- und Dachplatten Verwendung. Aber auch in Blumenkästen, Speicherheizgeräten, Nachtspeicheröfen, Wäschetrocknern, Bügeleisen etc. wurde Asbest verwendet. 

UMGANG UND ENTSORGUNG VON ASBESTHALTIGEN MATERIALIEN?

Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Um die Freisetzung der gesundheitsgefährdenden Fasern zu vermeiden sind bei Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung folgende Grundregeln zu beachten.

Grundregeln - Asbestentsorgung:

  • Arbeiten dürfen nur durch sachkundiges Personal ausgeführt werden.
  • Staubbildende oder materialabtragende Arbeiten, wie Schleifen, der Einsatz von Stahlbürsten oder Hochdruckreinigern sind verboten.
  • Asbesthaltige Materialien sind unter keinen Umständen zu brechen, zu zerkleinern und anderweitig zu beschädigen
  • Arbeiten im Bereich Asbestentsorgung müssen dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt rechtzeitig bekannt gegeben werden.
  • Asbestabfälle sind gefährliche Abfälle für deren Beförderung und Entsorgung spezielle Bestimmungen gelten
  • Die asbesthaltigen Abfälle sind in festverschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln, zu befördern und zu entsorgen. Um die Vermischung mit anderen Materialien zu vermeiden und damit die Menge an asbesthaltigen Materialien nicht zu vergrößern, sind diese getrennt zu halten.

Aufgrund technischer Möglichkeiten kann der Recyclinghof leider keine asbesthaltigen Materialien annehmen.

ENTSORGUNGSMÖGLICHKEITEN IN CASTROP-RAUXEL

ECOSOIL Nord-West GmbH
Recycling-Centrum Castrop-Rauxel
Verwertungs- und Containerdienst
Deininghauser Weg 81
44577 Castrop-Rauxel
Tel. +49 (0) 23 05 / 998 307- 0

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