STRAẞENREINIGUNG

UNSERE DIENSTLEISTUNG

Die EUV Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung sorgen an Werktagen für die Sauberkeit in der Stadt Castrop-Rauxel. Zu Ihren Aufgaben zählen das Säubern öffentlicher Straßen, Plätze und Fußgängerzonen von Schmutz, Abfällen, Laub und sonstigen Verunreinigungen, aber auch teilweise Gehwege werden von Ihnen gereinigt.

WIE UND WO ERFOLGT DIE REINIGUNG?

Die Vorgaben, welche Straßen, Plätze, Fußgängerzonen und Gehwege gereinigt werden und wie oft, ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Es wird hier insgesamt zwischen 9 Reinigungsklassen unterschieden, wobei jede einzelne Klasse definiert, wer für die Reinigung der Straßen und Gehwege zuständig ist. Nicht gereinigt werden Straßen der Reinigungsklasse 7. Hierfür sind die Anlieger selbst verantwortlich.

 

 

WER FINANZIERT DIE DIENSTLEISTUNG DES EUV?

Für die Reinigung der Straßen und Gehwege werden Gebühren erhoben, die von den Eigentümern der an die Straßen und Gehwege angrenzenden Grundstücke zu tragen sind. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Länge der Straßenfront des jeweiligen angrenzenden Grundstücks. Eigentümer, deren Grundstück sich in einer Anliegerstraße mit der Reinigungsklasse 7 befindet müssen selbstverständlich keine Straßenreinigungsgebühren zahlen. Die Höhe der Gebühren sind der Satzung zu entnehmen.

SIE HABEN FRAGEN ZUR STRAẞENREINIGUNG?

Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte. 

Telefon

02305 9686 - 666

E-Mail

Einsatzleitung

EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-

Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel

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