Antrag zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt/ Bordsteinabsenkung gem. § 18 StrWG NRW
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz oder Garage einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg überfahren?
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, benötigen Sie eine Genehmigung durch den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Bitte nutzen Sie unser Formular unter Downloads. Nach Prüfung des Antrags, in Abhängigkeit der Örtlichkeit, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Auflagen.
Nach Erteilung der Erlaubnis dürfen die Arbeiten durch eine geeignete Fachfirma, gemäß den Vorgaben des EUV Stadtbetriebs, beauftragt werden. Diese Erlaubnis ist unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim EUV Stadtbetrieb anzuzeigen.
KOSTEN & erforderliche UNTERLAGEN
Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren in Höhe von 218 Euro an.
Bei entsprechenden Aufwand können im Verlauf der Baumaßnahme
weitere Gebühren entstehen.
- Antrag: Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads.
- Fotos: Bitte fügen Sie Fotos bei, die die Lage des zukünftigen
oder schon vorhandenen Stellplatzes zeigen. - Skizze: Bitte erstellen Sie einen Lageplan mit eingezeichneter Zufahrt und Maßen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) .Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühr rechtswirksam wird.
Downloads, Formulare:
Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.
Telefon: 02305 9686 – 830