
Fällung oder Rückschnitt
Die Bäume in Castrop-Rauxel sind von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen und erfüllen zudem essentielle ökologische Funktionen. Aus diesem Grund ist es von großer Wichtigkeit, den vorhandenen Baumbestand im Stadtgebiet zu erhalten und zu sichern. Sollte eine Fällung von Bäumen oder Hecken notwendig sein, etwa aufgrund von Baumaßnahmen, kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimeter (gemessen in einer Höhe von einem Meter). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stämme mindestens 100 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 40 Zentimetern aufweist. Geschützte Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Obstbäume mit Ausnahme von Esskastanie, Walnuss und Birne sowie Birken und Pappeln unterliegen nicht der Baumschutzsatzung.
Nicht unter die Satzung fallen außerdem Bäume,
- wenn der Baumstamm einen Abstand von weniger als 4m zur Außenwand
eines bestehenden Wohngebäudes aufweist und nicht in einem Bebauungsplan
als zu erhalten festgesetzt wurde. - wenn der Baum auf einem Grundstück steht, das weniger als 400 qm bemisst
und nicht in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt wurde. Bei der Fläche ist nicht die Größe des Flurstückes maßgeblich, sondern die tatsächliche örtlich zusammenhängende Grundstücksfläche.
Baumschutzsatzung
Die aktuelle Baumschutzsatzung finden Sie im Download-Center:
Bebauungspläne im Geoportal
Weitere Infos unter:
Zwischen 12,50 EUR und 50 EUR je nach Anzahl der Bäume und ob der Bescheid positiv oder negativ ausfällt.
Der Antragsteller muss Baumeigentümer oder Nutzungsberechtigter sein.
Ein formloser schriftlicher Antrag oder nebenstehender Formularvordruck mit Begründung bei Fällungen bzw. Rückschnitten, die die Kronenform des Baumes verändern. Zudem sind ein Lageplan und aussagekräftige Bilder dem Antrag beizufügen. Das Formular muss unterschrieben zurück an den Bereich Stadtgrün- und Friedhofswesen gesendet werden.
Das jeweilige Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, das betreffende Formular herunterzuladen.
KONTAKT
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02305 9686 - 812 |
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Stadtgrün EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel |
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