INFORMATIONEN FÜR GRUNDSTÜCKSBESITZER, BAUHERREN & ARCHITEKTEN

Seit dem 01.01.2008 ist in Castrop-Rauxel ein Entwässerungsantrag beim EUV einzureichen. Darüber hinaus sind zusätzliche Anträge zur Erlangung einer Aufbruchgenehmigung, Kanalanschlusserlaubnis und Verkehrsrechtlichen Anordnung zu stellen.

Antrag, Genehmigung und Anordnung

Entwässerungsantrag

  1. Der Bauherr/Architekt informiert sich beim EUV über die Lage und Ausführung der öffentlichen Kanäle, Bestimmungen, Anforderungen sowie einzureichende Unterlagen.
  2. Der Bauherr/Architekt reicht einen Entwässerungsantrag beim Stadtbetrieb EUV ein. Hier wird geprüft, ob weitere Behörden am Verfahren zu beteiligen sind. Eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
  3. Wenn die in den Antragsunterlagen dargestellte Entwässerung des Bauvorhabens den allgemeinen Bestimmungen entspricht, erteilt der EUV seine Zustimmung. Eine Kopie der Zustimmung wird an das Bauordnungsamt weitergeleitet.

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Hausanschlussleitung

Vor Durchführung der Arbeiten zur Herstellung oder wesentlicher Änderung von Hausanschlussleitungen zur Anbindung der Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage sowie zur Beantragung einer hierfür erforderlichen Aufbruchgenehmigung gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWGNW) reicht der Bauherr einen „Antrag auf Erstellung oder Änderung eines Hausanschlusses“ beim EUV ein. Für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist die Genehmigung gemäß § 18 StrWGNW beim jeweiligen Straßenbaulastträger einzuholen.

Nach Antragsstellung und Prüfung erteilt der EUV unter Nennung von Anforderungen und Nebenbestimmungen eine „Aufbruchgenehmigung“ sowie eine „Kanalanschlusserlaubnis“. Das Bauvorhaben ist entsprechend der geprüften Planunterlagen und unter Berücksichtigung der in der Zustimmung zum Entwässerungsantrag, der Aufbruchgenehmigung sowie der Kanalanschlusserlaubnis geforderten Bedingungen durchzuführen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Vor Beginn der Arbeiten muss der Antragsteller unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes beim Bereich Ordnung und Bürgerservice - Verkehrsabteilung - der Stadt Castrop-Rauxel (Telefon: 0 23 05 / 106 – 23 45 FAX: 106 – 23 23) Anordnungen gemäß §§ 44 Absatz 1, 45 Absatz 1 und Absatz 2 StVo und § 36 Absatz 2 VwVfG NW darüber einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Er hat Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

Abnahme

Die jeweilige Fertigstellung der Hausanschlussleitung sowie des Oberbaus (Verkehrsfläche) ist dem EUV mitzuteilen. Nach Fertigstellung erfolgt jeweils eine Abnahme durch den EUV. Das Ergebnis der Abnahme wird protokolliert. Die Abnahme erfolgt zur Überprüfung der Übereinstimmung des fertiggestellten Werkes mit den in der Genehmigung enthaltenen Bestimmungen in technischer und rechtlicher Hinsicht.

Zustands- und Funktionsprüfung

Nach § 7 und § 8 Abs 2 SüwVo Abw sind im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen zum Sammeln oder Ableiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser unverzüglich nach ihrer Errichtung oder nach wesentlicher Änderung von Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser. Die Prüfungen erfolgen gemäß DIN 1986-30 und DIN 1610. Es ist neben einer optischen Untersuchung (Kanalfernsehuntersuchung) eine Dichtheitsprüfung (Verfahren Wasser oder Luft) nachweislich durchzuführen. Die Prüfergebnisse sind gemäß § 9 Abs. 2 SüwVo Abw zu dokumentieren und dem EUV zur Verfügung zu stellen. Als Nachweis der optischen Prüfung ist eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos beizufügen.

KONTAKT - EUV STADTBETRIEB

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.

FRAGEN ZUM ENTWÄSSERUNGSANTRAG

Telefon: 02305 9686 - 170
Telefax: 02305 9686 - 180

AUSKÜNFTE KANALKATASTER

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Aufbruchgenehmigung und Kanalanschlusserlaubnis

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