Gartenwasserzähler

Wenn Frischwasser zur Gartenbewässerung genutzt wird, kann das Gießwasser auf Antrag grundsätzlich von der gebührenrelevanten Schmutzwassermenge abgezogen werden (sogenannte Wasserschwundmenge). Voraussetzung hierfür ist nach § 2 der Entwässerungsgebührensatzung der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen durch den Grundstückseigentümer. Der EUV plant zum 01.01.2022 Änderungen in der Entwässerungsgebührensatzung, deshalb informiert der Stadtbetrieb Castrop-Rauxel vorab über die geplanten Neuerungen.

Was muss ich beachten?

  • Die Wasserschwundmenge ist von einem messrichtig funktionierenden Wasserzähler zu erfassen der vor der Zapfstelle fest verbaut und geeicht ist. Der feste Einbau und die Eichung sind ab 2022 pflichtig.
  • Zugelassen ist grundsätzlich jeder Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers.
  • Der Wasserzähler ist auf Kosten des Gebührenpflichtigen fachgerecht, zum Beispiel durch einen Installateur, einzubauen. Der Wasserzähler ist in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess- und EichVO) alle sechs Jahre neu zu eichen oder durch einen neuen geeichten Wasserzähler zu ersetzen.
  • Über den Wasserzähler ist ausschließlich das verbrauchte Frischwasser zu erfassen, das der Kanalisation nicht zugeführt werden kann, also Gießwasser oder Wasser zum Ausgleich von Verdunstungsmengen bei Gartenteichen. Die Verwendung des Wassers zur Fahrzeugwäsche oder zur Befüllung eines Pools ist unzulässig.
  • Der Einbau sowie die Eichung beziehungsweise der Austausch des Wasserzählers sind mit Kosten verbunden. Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Aufwand mit der gegenstehenden Ersparnis bei der Schmutzwassergebühr in einem angemessenen Verhältnis steht oder ob es gegebenenfalls kostengünstiger ist, Regenwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen.

Das benötigt der EUV

  • Wenn ein Wasserzähler für die Gartenbewässerung eingebaut wird, ist dieser schriftlich dem Ressort Grundbesitzabgaben des EUV Stadtbetriebs anzuzeigen. Hierfür ist das Formular „Zählerstandsmeldung zur Berücksichtigung von Wasserschwundmengen“ auszufüllen und per Mail an gba(at)euv-stadtbetrieb.de, per Fax an 02305 / 9686-889 oder per Post an EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, Ressort Grundbesitzabgaben, Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel zu senden. Die Konformitätserklärung des Herstellers für die Wasseruhr ist beizufügen.
  • Zur Prüfung der Eignung und zur Dokumentation sind Fotos des Wasserzählers aufzunehmen und dem EUV zur Verfügung zu stellen. Ihre Fotos über Zählerstand und -nummer, Einbauort, Eichung oder CE-Kennzeichen und der Zapfstelle senden Sie gerne per Mail an gba(at)euv-stadtbetrieb.de. Der EUV wird die Installation und Funktion des Wasserzählers stichprobenartig prüfen.
  • Nach Ende der Gießperiode ist dem Ressort Grundbesitzabgaben jährlich der aktuelle Zählerstand schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Die Berücksichtigung der Wasserabzugsmenge bei der Schmutzwassergebühr erfolgt zeitnah.
  • Wenn die Wasserschwundmengen im Jahresbescheid berücksichtigt werden sollen, ist der Zählerstand des Wasserzählers bis Ende November schriftlich zu melden. Ansonsten ist der Zählerstand gemäß Gebührensatzung über die Entwässerung bis zum 31. März des Folgejahres schriftlich mitzuteilen. Verspätet eingehende Mitteilungen werden leider nicht berücksichtigt.

Was ändert sich im Jahre 2022

  • Der Wasserzähler muss vor der Zapfstelle (Wasserhahn) fest und fachgerecht verbaut sein. Wassermengenzähler (z.B. der Firmen Gardena, Royal Gardineer, Bradas pp.), die am Wasserhahn oder Wasserschlauch angebracht sind, werden nicht mehr anerkannt.
  • Der Wasserzähler muss zugelassen sein (CE-Kennzeichnung).
  • Der Wasserzähler muss geeicht sein (Eichdauer sechs Jahre).
  • Der Wasserzähler ist in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht alle sechs Jahre erneut zu eichen oder durch einen neuen geeigneten Wasserzähler zu ersetzen (MessEG, Mess- und EichVO).
  • Die Mitteilungen über die Installation einer Wasseruhr soll durch Fotos der Wasseruhr und dem Einbauort dokumentiert werden.

Hinweis

Der Nachweis über Wasserschwundmengen kann auch anderweitig erfolgen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gültigen Entwässerungsgebührensatzung. Voraussetzung für die vorgenannten Angaben ist die geplante Änderung der Entwässerungsgebührensatzung ab dem Jahr 2022.