
ABFALLENTSORGUNGSGEBÜHREN
Der EUV führt die öffentliche Abfallbeseitigung innerhalb des Stadtgebietes durch. Für die Bereitstellung der Gefäße und die Entsorgung des Abfalls wird eine Abfallbeseitigungsgebühr erhoben.
Laut Kreislaufwirtschaft- und Abfallsatzung des EUV Stadtbetriebes sind die Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für Restabfallbehälter, Biotonnen und Papiertonnen besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang. Dies gilt für Abfall zur Beseitigung auch für Gewerbebetriebe. Eine Befreiung von der Biotonne kann bei Eigenkompostierungsmaßnahmen ausgesprochen werden.
ABFALLGEBÜHREN
Unter dem folgenden Link finden Sie eine ausführliche Übersicht zu Behältergrößen und Jahresgebühren.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Unter dem folgenden Link finden Sie eine ausführliche Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlagen.