Sie haben Fragen rund um die Gelbe Wertstofftonne?

Wir haben Ihnen hier einige Fragen und Antworten zusammengefasst. Sie konnten keine passende Antwort finden? Kein Problem, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an abfallwirtschaft@euv-stadtbetrieb.de oder schauen Sie in unseren Flyer zur Gelben Wertstofftonne.

Einführung

Die Gelbe Wertstofftonne wird ab Januar 2019 im ganzen Stadtgebiet eingeführt.

Anders als der Gelbe Sack kann der Gelbe Wertstoffbehälter nicht reißen oder von Tieren zerfetzt werden, der Abfall bleibt da wo er hingehört.

Kosten

Nein, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die einheitliche Gelbe Wertstofftonne ist entgeltfrei. Die Entsorgung des Anteils von Leichtverpackungen, die in der Wertstofftonne gesammelt werden, finanzieren Sie bereits beim Einkauf mit. Die Entsorgungskosten für andere Wertstoffe mit den Gebühren für die Restabfallgebühr.

Handling

Abfälle aus Kunststoff und Metall, die nicht in die Gelbe Wertstofftonne passen, z.B. der Gartenstuhl, Trampolin, der Plastik-Kindertrecker oder ein großes Metallgitter, zählen zum Sperrmüll und können über die kommunale Sperrmüll- oder Metallschrottabholung oder den Wertstoffhof entsorgt werden. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.

Die Wertstoffe können sowohl lose als auch in Säcken in die Wertstofftonne gefüllt werden. Bei loser Einfüllung passen mehr Wertstoffe in die Behälter, weil weniger Luft-Hohlräume entstehen.  

Nein, zusätzliche Säcke mit Wertstoffen oder Gegenstände, die neben der Tonne stehen, werden nicht mitgenommen, diese können kostenlos am Recyclinghof abgeben werden. Gelbe Säcke werden nicht mehr an den Verteilstellen ausgegeben.

Nein, aber die gebrauchten Verkaufsverpackungen sollten wie bei der früheren Sammlung im „Gelben Sack“ weitgehend restentleert bzw. löffelrein sein. Dieses gilt natürlich auch für die anderen Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall. Eine gründliche Reinigung sollte aus ökologischen Gründen nicht vorgenommen werden. Für Flüssigkeiten jeglicher Art ist die Wertstofftonne tabu.

Ja, die Wertstofftonne muss von Ihnen selbst an den Fahrbahnrand gestellt und anschließend wieder zurückgeholt werden (Teilservice). 

Die Leerung der Gelben Wertstofftonne erfolgt alle 14-Tage. Dieser Rhythmus gilt einheitlich für das gesamte Stadtgebiet. Die Leerungstage können Sie im Abfallkalender einsehen oder über die Leerungsabfrage

Ja, aber bedenken Sie, dass mehr in die Wertstofftonne passt, wenn Sie die Abfälle lose hineingeben, da dann nicht so viele Hohlräume entstehen.

Was darf in die Gelbe Wertstofftonne und was nicht?

Alle Verpackungen, die bisher im Gelben Sack gesammelt wurden, gehören in die Wertstofftonne. Zusätzlich kommen die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen hinein z. B. Kunststoffeimer, Wäschekörbe, Spielzeug aus Kunststoff, Töpfe, Pfannen und sonstige Eisenwaren. Ausgeschlossen sind z. B. Elektroschrott, Papier, Holz, Altkleider und Glas. Hierfür gibt es andere Entsorgungswege etwa den Recyclinghof, den Altpapierbehälter oder die Depotcontainer.

Es ist weder ökologisch noch wirtschaftlich vorteilhaft, die o.g. Stoffe mit in der Wertstofftonne zu sammeln.

Da Elektrogeräte neben ihrem Wertstoff- auch ein Gefahrenpotential (z.B. Lithium-Ionen-Batterien) enthalten. Es gibt bereits sehr gute separate Erfassungssysteme, wie die Rückgabe im Handel oder die Abgabe am Wertstoffhof.

Auch für Altholz gibt es auf kommunaler Ebene bereits gut funktionierende separate Rückgabemöglichkeiten wie den Wertstoffhof. Dieses gilt auch für Alttextilien (Altkleidercontainer) und Batterien/Akkus (Rückgabe über den Handel, den Hersteller oder die Wertstoffsammelstelle).

Allgemeine informationen

Sollten so genannte Fehlbefüllungen festgestellt werden, wird der Behälter nicht geleert und entsprechend gekennzeichnet. Der Behälter kann nachsortiert werden, sodass er bei der nächsten Leerung geleert werden kann, oder der Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder dessen Hausverwalter hat die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restabfall zu beauftragen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an einsatzleitung(at)euv-stadtbetrieb.de.

Die verschiedenen Metalle, Kunststoffe und Verbundstoffe werden sortiert und in verschieden Anlagen verwertet. Weißbleche, Aluminium, ein Teil der Kunststoffe und Verbundstoffe lassen sich gut stofflich verwerten, d.h. aus ihnen können neue Produkte hergestellt werden. Andere Anteile können nur thermisch verwertet werden. Sie dienen als Ersatz für fossile Brennstoffe.

„Stoffgleiche Nichtverpackungen“ sind Wertstoffe aus Kunststoffen, Verbundmaterial, Aluminium oder Weißblech, die keine Verpackungen sind - beispielsweise eine Küchenschüssel oder defektes Spielzeug aus Kunststoff, ein Kochtopf aus Aluminium oder die alte Gießkanne.

Bestelloptionen

Die Gelbe Wertstofftonne wird voraussichtlich bis zum Jahresende ausgeliefert, sollten Sie bis dahin keine Gelbe Wertstofftonne erhalten haben, können Sie diese als Eigentümer schriftlich per E-Mail unter bestellung(at)euv-stadtbetrieb.de oder per Post an

EUV Stadtbetrieb

Westring 215

44575 Castrop-Rauxel

 

Nutzen Sie für die Bestellung unser Bestellformular

Wenn sich ein durchgehend höherer Bedarf an Wertstoffbehälter-Volumen feststellen lässt, kann ein größeres Wertstoffbehältervolumen durch den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung bestellt werden. 

Nein, die gelbe Wertstofftonne ersetzt die Sammlung der Verpackungen im Gelben Sack, die damit grundsätzlich eingestellt wird. 

Grundsätzlich nicht. Auch die Wertstofftonne unterliegt per Abfallsatzung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Warum? Weil der Gesetzgeber die Trennung von Kunststoff und Metall für alle Haushalte rechtlich einfordert (Kreislaufwirtschaftsgesetz/Verpackungsverordnung). Außerdem haben die Verbraucher beim Kauf von Waren für die Verkaufsverpackungen ein Lizenzentgelt (z.B. Grüner Punkt) bezahlt, wodurch die Abfuhr und Verwertung der Abfälle finanziert wird.

Wie bei allen Abfallbehältern gilt auch für den Wertstoffbehälter: Eine Änderung der Anzahl und des Volumens der Behälter und damit auch die An- und Abmeldung ist nur durch den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung möglich, da diese zur Nutzung ihrer Grundstücke berechtigt und zur Durchführung der Abfallentsorgung verantwortlich sind.

Gewerbebetriebe die sich zusammen mit privaten Wohneinheiten einen Behälter teilen, können auch die Wertstofftonne benutzen. Gleiches gilt für Anfallstellen, die mit Haushalten vergleichbar sind.

z.B.:

• Gaststätten, Cateringbetriebe, Kioske, Imbissbetriebe

• Hotels, Tankstellen

• Öffentliche Verwaltungen

• Kirchen und karitative Einrichtungen

• Schulen und Kindergärten

• Apotheken, Altenheime und Krankenhäuser

• Typische Anfallstellen des Kulturbereiches und Freizeitbereiches (Kino, Theater, Museen, Campingplätze, Ferienanlagen etc.) 

In diesen Anfallstellen fallen in der Regel Verpackungsabfälle von privaten Endverbrauchern an. Generell von der Wertstofftonne ausgeschlossen sind Transportverpackungen, die in Gewerbebetrieben anfallen. Ausgeschlossen sind zum Beispiel auch Handels- und Industriebetriebe ohne private Wohnnutzung, da dort in der Regel kaum lizensierte Verpackungsabfälle anfallen. Grundsätzlich sind auch  solche Betriebe nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, Abfälle aus Kunststoff und Metall getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

Grundsätzlich ja. Änderungswünsche müssen schriftlich durch den Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder dessen Hausverwaltung beantragt werden. Hier finden Sie unser Bestellformular.

Es ist  nicht festgelegt, dass jeder Haushalt einen eigenen Behälter nehmen muss. Es ist ebenso möglich, dass sich mehrere Haushalte einen Behälter teilen.

Sie können gelegentliche Mehrmengen gebührenfrei am Wertstoffhof abgeben. 

Es gibt drei Behältergrößen:

den zweirädrigen 120-Liter-Behälter

den zweirädrigen 240-Liter-Behälter

den vierrädrigen 1.100-Liter-Container