STRASSENAUSBAUBEITRÄGE

Straßenausbaubeiträge werden für die Erneuerung und Verbesserung von Anlagen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes erhoben.

Wenn die Fahrbahn, der Gehweg, die Straßenbeleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert werden, erhebt der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel Straßenausbaubeiträge vom begünstigten Grundstückseigentümer.

Erneuerung bedeutet, dass ein alter und aufgebrauchter Straßenteil ersetzt wird. Eine Verbesserung liegt vor, wenn die Straße vorteilhaft verändert wird, wie zum Beispiel durch separate Parkstreifen oder einen zusätzlichen Radweg.

Einen Teil der Kosten für die Erneuerungen bzw. Verbesserungen trägt der Grundstückseigentümer. Dieses rechtfertigt der Gesetzgeber mit einem Gebrauchsvorteil für die Anlieger. In § 8 des Kommunalabgabengesetzes und der ergänzenden Satzung findet man weitere Informationen und Bestimmungen.

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KAG NW (Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)