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BEITRÄGE
Aufgrund der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel ist der EUV verpflichtet Erschließungsbeiträge (§ 127 ff. Baugesetzbuch), Straßenausbaubeiträge (§ 8 Kommunalabgabengesetz) und Kanalanschlussbeiträge (§ 8 Kommunalabgabengesetz) zu erheben. Weitere Aufgaben sind die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen, sowie der Abschluss von Erschließungs-, Gestattungs- und Nutzungsverträgen.