Informationen zur Installation eines zusätzlichen Wasserzählers

Was muss ich tun, wenn ich einen zusätzlichen Wasserzähler für die Gartenbewässerung installieren möchte? Mit Beginn der Gartensaison wird die Frage häufig gestellt. Der EUV Stadtbetrieb gibt die Antwort:

  • Wenn ein zusätzlicher Wasserzähler für die Gartenbewässerung eingebaut wird, muss dies schriftlich dem Ressort Grundbesitzabgaben des EUV Stadtbetriebs mitgeteilt werden, ebenso der Anfangszählerstand – einfach per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de oder per Post an EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, Ressort Grundbesitzabgaben, Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel.
  • Der zusätzliche Wasserzähler muss selbstständig installiert werden und muss den Anforderungen, die in der gültigen Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage festgelegt sind, entsprechen.
  • Wenn die Wassermengen im Jahresbescheid berücksichtigt werden sollen, muss der Zählerstand des Wasserzählers dann jedes Jahr bis Ende November schriftlich dem Ressort Grundbesitzabgaben gemeldet werden, sodass der Verbrauch bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden kann. Ansonsten muss der Zählerstand gemäß Gebührensatzung über die Entwässerung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden.

Wichtiger Hinweis: Eine Pool-Befüllung darf nicht über diesen Wasserzähler erfolgen, da das Wasser aus einem Swimmingpool mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln behandelt wird und deshalb Abwasser ist. Es muss also über die öffentliche Kanalisation entwässert werden und ist somit auch gebührenrelevant.

Wurde ein Wasserzähler bereits angemeldet, so ist es nicht erforderlich, diesen für das laufende Jahr erneut anzumelden und den Zählerstand mitzuteilen.