Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Seit dem 1. Mai dieses Jahres gibt es eine neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Sogenannte passive Endgeräte – also solche, die keine eigenständige aktive Funktion haben – gelten nun als Elektro- und Elektronikkleingeräte.

Zu den passiven Endgeräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen: Bloße Bauteile bleiben auch weiterhin vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen. Das heißt, dass zum Beispiel Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe weiterhin nicht registrierungspflichtig sind.

Passive Endgeräte dürfen künftig nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können am Recyclinghof in Pöppinghausen abgegeben werden. Zudem können die Geräte bei Vertreibern, deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt, abgegeben werden.