Jahresbescheide 2026: Bei Straßenreinigungsgebühr: Bescheide müssen korrigiert werden – Änderungsbescheide ergehen in Kürze

Der EUV Stadtbetrieb wird in den kommenden Tagen Änderungsbescheide zu den Jahresbescheiden verschicken. Einen Änderungsbescheid erhalten ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger, die bei der Straßenreinigung Gebühren für die Reinigungsklassen 3 und 5 bezahlen. Lediglich bei diesen Reinigungsklassen sind aufgrund von Abweichungen im Datenverarbeitungsprozess andere Gebührensätze ausgewiesen worden. Die Gebühren im Änderungsbescheid werden um 0,42 Euro je Frontmeter niedriger ausfallen. Die jeweilige Reinigungsklasse sowie die Anzahl der Frontmeter kann dem Bescheid bei der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren entnommen werden. Üblicherweise bewegt sich die Anzahl der Frontmeter im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich. Durchschnittlich handelt es sich auf das Jahr betrachtet um eine Differenz von etwa zehn Euro.

Sollten weitere Rückfragen oder Unklarheiten bestehen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EUV Stadtbetriebs zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch unter 02305/9686-444 oder per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de melden. Der EUV Stadtbetrieb entschuldigt sich für die Umstände und bittet um Verständnis.