Bescheide für Grundbesitzabgaben werden verschickt: EUV Stadtbetrieb weist auf längere Bearbeitungszeiten hin

Der EUV Stadtbetrieb wird in den kommenden Tagen die Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben verschicken. Dazu zählen neben der Grundsteuer auch die Straßenreinigungs-, Winterdienst-, Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Gewässerunterhaltungsgebühren.

Seit dem Jahr 2025 werden die Gebühren und die Grundsteuer dauerhaft in zwei se-paraten Bescheiden und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen festgesetzt. Trotz der unterschiedlichen Daten werden die Bescheide gemeinsam versandt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig somit bei der Klärung der Frage, welchen Gesamt-betrag bzw. vierteljährlich zu zahlenden Betrag sie überweisen müssen, die Beträge aus zwei Bescheiden beachten, summieren und zusammen bzw. getrennt überweisen. Ansonsten ändert sich hinsichtlich der Bescheide nichts. Das Kassenzeichen und die Möglichkeit der vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (Fälligkeit jeweils zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11.) bleiben gleich. SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, dies zukünftig zur Erleichterung aber erteilen möchten, besteht die Möglichkeit, das den Bescheiden beigefügte SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben an den EUV Stadtbetrieb zu übersenden.

Berücksichtigt sind im Jahresbescheid 2026 alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die dem EUV bis Anfang Dezember 2025 mitgeteilt worden sind. Änderungen, die erst danach bekannt wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid rückwirkend berücksichtigt. Sollten Grundstückseigentümer dennoch einen fehlerhaften Bescheid vermuten, kann ein formloser Korrekturantrag per E-Mail an gba(at)euv-stadtbetrieb.de gestellt werden.

Da der EUV circa 25.000 Jahresbescheide verschicken wird, wird es erfahrungsgemäß in den kommenden Wochen zu längeren Bearbeitungs- und somit zu längeren Wartezeiten kommen. Der Stadtbetrieb bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deshalb um etwas Geduld, sollten Rückfragen bestehen.

Insbesondere bei telefonischen Anfragen bittet der EUV um Verständnis, dass es bei der zu erwartenden Vielzahl der Anfragen zu Wartezeiten kommt, da nicht jeder Anruf umgehend entgegengenommen werden kann. Bürgerinnen und Bürger haben aber die Möglichkeit, ihr Anliegen auch per E-Mail an gba(at)euv-stadtbetrieb.de zu senden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich dann so schnell wie möglich melden.