Der EUV Stadtbetrieb verschickt in den kommenden Tagen die Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025. Aufgrund der Grundsteuerreform und zur besseren Lesbarkeit gibt es hier eine Neuerung: Beginnend ab dem Jahr 2025 werden die Gebühren und die Grundsteuer dauerhaft in zwei separaten Bescheiden und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen festgesetzt. Das Layout der Bescheide wurde entsprechend angepasst. Trotz der unterschiedlichen Daten werden die Bescheide gemeinsam versandt. In diesem Jahr liegt dem Bescheid über die Grundsteuer zudem ein Beiblatt der Stadt Castrop-Rauxel bei, das den Bürgerinnen und Bürgern weitere Information zur Grundsteuer vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Die Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig somit bei der Klärung der Frage, welchen Gesamtbetrag bzw. vierteljährlich zu zahlenden Betrag sie überweisen müssen, die Beträge aus zwei Bescheiden beachten, summieren und zusammen bzw. getrennt überweisen.
Ansonsten ändert sich hinsichtlich der Bescheide nichts. Das Kassenzeichen und die Möglichkeit der vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (Fälligkeit jeweils zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11.) bleiben gleich. SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, dies zukünftig zur Erleichterung aber erteilen möchten, besteht die Möglichkeit, das den Bescheiden beigefügte SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben an den EUV Stadtbetrieb zu übersenden.