Stadt und EUV informieren über Grundsteuern

Was ist die Grundsteuer? Wofür wird sie erhoben? Wie wird sie berechnet? Warum wird sie reformiert? Welche Änderungen ergeben sich dadurch für die Bürgerinnen und Bürger? Was versteht man unter einheitlichen und differenzierenden Hebesätzen, und warum hat sich die Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2025 gegen differenzierte Hebesätze entschieden? Diese und weitere Fragen zur Grundsteuer haben die Stadtverwaltung und der EUV Stadtbetrieb, der in Castrop-Rauxel mit der Einziehung die Grundsteuer beauftragt ist, für die Bürgerinnen und Bürger beantwortet und stellen diese Antworten auf ihren Internetseiten www.castrop-rauxel.de und www.euv-stadtbetrieb.de zur Verfügung.

Zudem bereiten Stadt und EUV Stadtbetrieb eine Bürgerinformationsveranstaltung vor, die am Montag, 13. Januar, um 18.00 Uhr in der Europahalle stattfinden wird. Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) für das Jahr 2025 einheitlich auf 825 Prozent festgesetzt. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz in 2025 entsprechend dem Beschluss des Rates 600 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Höhe der von der Stadt Castrop-Rauxel festgesetzten Hebesätze damit unverändert. Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag für die einzelnen Grundstücke ist mit dem Hebesatz zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

Die Festsetzung der Hebesätze sowie die Entscheidung, bei der Grundsteuer B keine „differenzierenden Hebesätze“ (unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke) einzuführen, gilt zunächst für das Jahr 2025. Über die Hebesätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2026 wird der Rat zu gegebener Zeit neu entscheiden.

Voraussichtlich Mitte Januar werden die Grundsteuerbescheide und auch die Gebührenbescheide für das Jahr 2025 versandt. Der EUV Stadtbetrieb bittet um Beachtung, dass die Grundsteuer und die Gebühren künftig in zwei separaten Bescheiden festgesetzt werden.

Aktuell schließen die Finanzämter noch ausstehende Bewertungen ab und bearbeiten die anhängigen Einsprüche. Anschließend können die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze auf die Messbeträge anwenden. Erst durch diesen Schritt wird die neue Grundsteuer für jeden individuell berechnet und festgesetzt. Allgemeine Informationen in Schriftform sowie einen „Erklärfilm“ zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium/grundsteuer

Informationen mit konkretem Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen finden sich auf der Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform