Grundbesitzabgaben: Bareinzahlungen aufrund von Corona nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache möglich

Im Januar dieses Jahres hat der EUV Stadtbetrieb die Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben verschickt. Dazu zählen neben der Erhebung der Grundsteuer auch die Straßenreinigungs-, Winterdienst-, Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Erstmals wird in diesem Jahr auch die neu eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr erhoben.

Grundstückseigentümer, die per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen, sollten vorab noch einmal das Kassenzeichen überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, da sich das Kassenzeichen bereits 2018 geändert hat. Nur mit dem aktuellen Kassenzeichen kann eine richtige Zuordnung der eingegangenen Zahlung erfolgen. Das Kassenzeichen ist auf dem Bescheid zu finden. Bei Eigentümern, die dem EUV Stadtbetrieb eine Einzugsermächtigung per Lastschrift (SEPA-Mandat) erteilt haben, ist eine Kontrolle des Kassenzeichens nicht erforderlich, da die Umstellung automatisch erfolgt ist.

Bareinzahlungen nur nach Terminabsprache möglich

Die Grundbesitzabgaben werden in vier Teilen einmal pro Quartal gezahlt. Und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Da mit dem 15. Februar 2021 nun der nächste Fälligkeitstermin ansteht, bittet der EUV Stadtbetrieb darum, die Grundbesitzabgaben aufgrund der Corona-Pandemie möglichst per Überweisung zu bezahlen. Zudem weist der EUV Stadtbetrieb darauf hin, dass die Abgaben aufgrund der Corona-Pandemie und der Schutzverordnung bar im Verwaltungsgebäude am Westring 215 nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminabsprache eingezahlt werden können. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02305/9686-555 möglich. Im Verwaltungsgebäude muss eine medizinische Maske getragen und der erforderliche Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.