Vorbehaltlich politischer Beschlüsse: Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr

Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant die Einführung einer sogenannten Gewässerunterhaltungsgebühr. Vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlüsse im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs am 16. Dezember 2020 und im Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 17. Dezember 2020 soll diese ab dem Jahr 2021 in Castrop-Rauxel erstmals mit dem bereits bekannten Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben festgesetzt werden. Mit der Gebühr wird die Pflege der Gewässer im Stadtgebiet gewährleistet. Die gepflegten Gewässer erfüllen für Grundstückeigentümer den wesentlichen Zweck, dass insbesondere bei Starkregenereignissen eine Ableitung der Wassermengen vom Grundstück erfolgen kann.

Die für die Unterhaltung entstehenden Kosten sollen dabei zu 90 Prozent auf die Eigentümer der versiegelten und zu 10 Prozent auf die Eigentümer von unversiegelten Flächen umgelegt werden. Der Gebührensatz wird voraussichtlich in folgender Höhe festgesetzt werden:

versiegelte Fläche: 0,0411 €/qm

übrige Fläche:          0,0015 €/qm

Wie hoch sind die Gebühren?

Die mögliche Gesamthöhe kann an folgenden Beispielen deutlich gemacht werden:

Für ein Flurstück im Innenbereich mit einer Gesamtgröße von 500 Quadratmetern (mit 130 qm versiegelter und 370 qm sonstiger Fläche) ist eine jährliche Gebühr von 5,90 Euro zu entrichten. Für ein Flurstück im Außenbereich, mit einer Gesamtgröße von 10.000 Quadratmetern (mit 500 qm versiegelter und 9.500 qm sonstiger Flächen), ist mit einer jährlichen Gebühr von etwa 34,80 Euro zu rechnen.

Was versteht man unter Gewässerunterhaltung?

Gewässer müssen regelmäßig gepflegt werden, damit das Wasser schadlos abfließen kann. Bei der Pflege geht es vor allem darum, Uferböschungen regelmäßig zu mähen, Abflusshindernisse zu beseitigen, Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle zu entfernen und Büsche, Sträucher und Bäume am Ufer so zurückzuschneiden, dass der Abfluss jederzeit möglich ist.

Wer unterhält die Gewässer?

Nach dem Landeswassergesetz NRW ist grundsätzlich die Kommune verpflichtet, die Gewässer auf ihrem Gebiet zu unterhalten. Diese hat die gesetzliche Gewässerunterhaltungspflicht auf den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel übertragen.

Die Kommune kann die Unterhaltungspflicht für Teilbereiche auch auf sondergesetzliche Wasserverbände bzw. Wasser- und Bodenverbände übertragen. Den Anteil der dafür anfallenden Unterhaltungskosten muss die Kommune allerdings den Verbänden ersetzen.

Warum wird die Gebühr erst ab 2021 erhoben?

Zahlreiche Gewässer in den meisten Ruhrgebietskommunen waren in der Vergangenheit Teil des Abwasserentsorgungssystems. Heute jedoch werden die Gewässer Stück für Stück renaturiert und möglichst in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Auf diese veränderte Lage hat der Gesetzgeber reagiert und die Rechtslage für die Kommunen grundsätzlich verändert. Da die renaturierten Gewässer keine Rolle mehr im System der Abwasserentsorgung zur Ableitung von u.a. Schmutzwasser spielen, dürfen Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege und Unterhaltung dieser Gewässer anfallen, nicht mehr über die Abwassergebühren geltend gemacht werden. Allerdings verpflichtet das Landeswassergesetz NRW die Kommunen weiterhin zur Unterhaltung ihrer Gewässer.

Weitere Informationen beim EUV Stadtbetrieb

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EUV Stadtbetriebs stehen den Bürgerinnen und Bürgern gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sollte Informationsbedarf bestehen, so können sich die Bürgerinnen und Bürger beim EUV telefonisch unter 02305/9686-444 melden oder eine E-Mail an Gewaesserunterhaltung@euv-stadtbetrieb.de senden.