Zugang zum Verwaltungsgebäude des EUV Stadtbetriebs weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache möglich

Der Zutritt zum EUV-Verwaltungsgebäude am Westring 215 ist aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben, werden gebeten, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und einen Gesprächstermin im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten zu vereinbaren. Beim Besuch des Verwaltungsgebäudes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, zudem gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen bittet der EUV die Bürgerinnen und Bürger allerdings aus gesundheitsvorsorglichen Gründen darum, ihre Anliegen weiterhin möglichst per E-Mail oder telefonisch an den Stadtbetrieb zu richten.

Aufgrund der Zugangsregelungen, die im Verwaltungsgebäude gelten, kann es zu Wartezeiten kommen. Hier bittet der EUV Stadtbetrieb um Verständnis.

Gesundheitsvorsorgliche Regeln auf dem Bringhof

Auch beim Besuch des Bringhofes sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Um einen unmittelbaren Kontakt zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, das eigene Fahrzeug nur beim Ausladen des Abfalls zu verlassen und hier immer den erforderlichen Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Hinweise und Regelungen auf dem Gelände des Bringhofes sollten vor dem Hintergrund der gegenseitigen Rücksichtnahme beachtet werden. Nach dem Entladen sollte der Bringhof direkt wieder verlassen werden.