Lärmkarten und Lärmaktionsplanung für die Stadt Castrop-Rauxel

In der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März 2018 wurden die Öffentlichkeit und die Träger der öffentlichen Belange (TöB) frühzeitig in das Verfahren um die Lärmaktionsplanung der Stadt Castrop-Rauxel eingebunden. In dieser Zeit konnten die Öffentlichkeit und die Träger der öffentlichen Belange Bedenken und Anregungen zu den erstellten Lärmkarten äußern. Elf Ämter und Institutionen haben geantwortet, zudem elf Bürgerinnen und Bürger. Die Anregungen wurden durch das Umweltressort des EUV Stadtbetriebs geprüft und protokolliert. Auf der Grundlage der Lärmkarten und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt.

Zwischen dem 1. April und dem 1. Mai 2018 findet nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Auch in dieser Zeit können Anregungen und Bedenken zu den erstellten Lärmkarten und zum Entwurf des Lärmaktionsplanes eingereicht werden. Diese werden protokolliert, vom Umweltressort des EUV Stadtbetriebs geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet, der nach Fertigstellung im Umweltausschuss vorgestellt wird.

Das Verfahren rund um die Lärmaktionsplanung beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie, die in Deutschland mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005 durch Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht umgewandelt wurde.

Zuständig für die Lärmkartierung und die anschließende Aktionsplanung sind grundsätzlich die Gemeinden und die nach Landesrecht zuständigen Behörden wie Straßen.NRW. Von der Kartierung ausgenommen ist die Erstellung und Veröffentlichung von Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, für die das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist.

In der nun aktuellen dritten Stufe wurden im Dezember 2017 für die Nichtballungsraumkommunen alle Landes- und Bundesstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr kartiert.

Die Lärmkarten wurden für Castrop-Rauxel durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ergebnisse der Kartierung aller Städte in NRW werden ebenfalls durch das LANUV bereitgestellt und auf dem Internetportal www.umgebungslaerm.nrw.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Auf der Grundlage der Lärmkarten wird der Lärmaktionsplan erstellt. Bei der Lärmaktionsplanung werden die erstellten Lärmkarten geprüft, die betroffenen Einwohner ermittelt, Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt und in einem festgelegten Zeitrahmen umgesetzt.

In der dritten und aktuellen Stufe sind folgende Straßen(-abschnitte) von der Lärmkartierung betroffen:

  •  A2, A42, A45
  • Altstadtring (L657)
  • Pallasstraße/ Oststraße (L657)
  • Mengeder Straße (L654)
  • B235
  • Dortmunder Straße (L663)
  • Recklinghauser Straße (L658)

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung der Lärmbelastung in den betrachteten und kartierten Bereichen. Um auch die Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit berücksichtigen zu können, wird diese frühzeitig über das Planungsvorhaben unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird dabei die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen, die Lärmkarten kritisch zu bewerten und effektiv an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zweistufig.