Verkehrsbeschränkungen vor, während und nach der Kirmes

Für den Auf- und Abbau der Fahrgeschäfte und Kirmesbuden und den reibungslosen Ablauf der Kirmes müssen bereits ab Montag, 9. April, einige Bereiche und Straßenabschnitte rund um das Kirmesgelände gesperrt werden:

  •  Parkplatz Viehmarkt und ehemalige Paketpost von Montag, 9. April, 19.00 Uhr bis Dienstagabend, 17. April
  • Castroper Marktplatz von Mittwoch, 11. April, 8.00 Uhr bis Dienstagabend, 17. April
  • „Am Stadtgarten“ von Viktoriastraße bis Glückaufstraße von Mittwoch, 11. April, 8.00 Uhr bis Dienstag, 17. April, 14.00 Uhr
  • Fußgängerzone von Donnerstag, 12. April, 19.00 Uhr bis Dienstag, 17. April, 6.00 Uhr
  • Mühlenstraße, „Am Markt“ sowie „Am Stadtgarten“ bis Viktoriastraße von Donnerstag, 12. April, 13.30 Uhr bis Dienstag, 17. April, 6.00 Uhr
  • Kreuzung Viktoriastraße / „Am Stadtgarten“ von Mittwoch, 11. April, 8.00 Uhr bis Dienstagabend, 17. April: Die Einbahnregelung in der Viktoriastraße zwischen Wittener Straße und „Am Stadtgarten“ wird aufgehoben. Kraftfahrer, die diesen Abschnitt befahren, haben hier ab Mittwoch, 11. April, mit Gegenverkehr zu rechnen und sollten entsprechend vorsichtig fahren.
  • „Am Stadtgarten“ werden im Abschnitt von Glückaufstraße bis Beethovenstraße von Montag, 9. April, 15.00 Uhr, bis Dienstagabend, 17. April, die rechte Fahrspur, der linke Parkstreifen sowie die südliche Seite der Glückaufstraße auf einer Länge von 150 Metern gesperrt.
  • Glückaufstraße zwischen „Am Stadtgarten“ und Schillerstraße: Sperrung der Einfahrt ab „Am Stadtgarten“ von Montag, 9. April, 10.00 Uhr bis Dienstag 17. April, 12.00 Uhr

 

Die Einfahrt von der Lönsstraße in die Mühlenstraße ist ab Donnerstag, 12. April, 13.30 Uhr nur noch Lieferanten und Anwohnern gestattet. Die Mühlenstraße wird ab Höhe Jugendzentrum BoGi`s Café zur Sackgasse. Aus diesem Grund wird die Einbahnregelung innerhalb der Mühlenstraße aufgehoben. Damit hier während der Kirmestage Begegnungsverkehr möglich ist, wird der südlich gelegene Parkstreifen mit als Fahrbahn genutzt. Die Einfahrt von der Widumer Straße zur Mühlenstraße wird gesperrt, die Zufahrt zur Mühlenstraße ist dann nur noch über die Lönsstraße möglich.

Die Gewerbetreibenden der von der Sperrung betroffenen Bereiche werden gebeten, ihre Lieferanten auf die Sperrung hinzuweisen, damit erforderliche Warenlieferungen rechtzeitig vorher erfolgen können. Während der Kirmessperrungen sollten die Lieferungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Weitere Auskünfte über die Sperrungen und das Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung können im Bereich Ordnung und Bürgerservice der Stadtverwaltung unter Tel. 02305 / 106-2345, -2346 und -2331 abgefragt werden.

Der Castroper Wochenmarkt am Samstag, 14. April, wird auf den Platz im Bereich der Wittener Straße / Dortmunder Straße und zur Straße und Parkplatz „Am Bennertor“ verlegt. Das Parken auf den Stellplätzen „Am Bennertor“ ist am Markttag nicht erlaubt. Um den Marktbetrieb zu gewährleisten, werden dort abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Während der Marktzeiten wird die Einbahnstraßenregelung zwischen Bennertor und Dortmunder Straße aufgehoben. Der Wochenmarkt am Dienstag, 17. April, findet dann wieder in der Fußgängerzone statt.

Die Busse der Linien 341, 353, 378, 480 und 482 befahren von Dienstag, 10. April, bis Dienstag, 17. April, vom Busbahnhof aus Umleitungsstrecken. Weitere Informationen dazu halten die Verkehrsbetriebe durch Aushänge in den Bussen bereit. 

Kirmesbesucher werden dringend gebeten, den ÖPNV zu nutzen. Für die gleichwohl mit dem PKW anreisenden Besucher stehen u.a. die Parkplätze an der Herner Straße, an der Oberen Münsterstraße / Altstadtring, „Im Ohr“, das Parkhaus im Einkaufszentrum Widumer Tor sowie weitere Parkgelegenheiten u.a. an der Thomasstraße zur Verfügung.