Jahresbescheide des EUV Stadtbetriebs werden verschickt: Information zur erhobenen Niederschlagswassergebühren

Der EUV Stadtbetrieb verschickt in den kommenden Tagen die Jahresbescheide über Grundsteuern sowie Benutzungsgebühren für das Jahr 2024. Dazu zählen neben der Grundsteuer auch die Straßenreinigungs-, Winterdienst-, Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Gewässerunterhaltungsgebühren.

Bei der Veranlagung der Grundsteuer hat die Neubemessung des Grundsteuermessbetrages noch keine Auswirkung, da dieser Betrag erst ab dem Jahr 2025 anzuwenden ist. Bei Rückfragen zum neuen Grundsteuermessbetrag können sich die Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Finanzamt wenden und gegebenenfalls um Überprüfung der Bewertung bitten. Ansonsten wird dieser Betrag als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer für das Jahr 2025 herangezogen.

Berücksichtigt sind im Jahresbescheid 2024 alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die dem EUV bis Anfang Dezember 2023 mitgeteilt worden sind. Änderungen, die erst danach bekannt wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid rückwirkend berücksichtigt. Sollten Grundstückseigentümer dennoch einen fehlerhaften Bescheid vermuten, kann ein formloser Korrekturantrag per E-Mail gestellt werden.

Korrekturantrag per E-Mail an:gba(at)euv-stadtbetrieb.de

Längere Bearbeitungszeiten

Da der EUV über 26.000 Jahresbescheide verschickt, wird es in den kommenden Wochen erfahrungsgemäß zu längeren Bearbeitungs- und somit zu längeren Warte-zeiten kommen. Der Stadtbetrieb bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deshalb um etwas Geduld, sollten Rückfragen bestehen. Insbesondere bei telefonischen Anfragen bittet der EUV um Verständnis, dass es bei der zu erwar-tenden Vielzahl der Anfragen zu Wartezeiten kommt, da nicht jeder Anruf umgehend entgegengenommen werden kann. Bürgerinnen und Bürger haben aber auch hier die Möglichkeit, ihr Anliegen per E-Mail an gba(at)euv-stadtbetrieb.de zu senden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich dann so schnell wie möglich melden.