Lärmkarten und Lärmaktionsplanung für die Stadt Castrop-Rauxel

Die Umgebungslärmrichtlinie die Umgebungslärmrichtlinie wurde in Deutschland mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005 durch Änderung des Bundesimmissions- schutzgesetzes (§§ 47 a-f) in nationales Recht umgewandelt. Danach sind Lärmkarten für

  • Ballungsräume,
  • Hauptverkehrsstraßen,
  • Haupteisenbahnstrecken,
  • Großflughäfen

zu erarbeiten.

Zuständig für die Lärmkartierung und die anschließende Aktionsplanung sind grundsätzlich die Gemeinden und die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47c Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG). Von der Kartierung ausgenommen ist die Erstellung und Veröffentlichung von Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, für die nach § 47e BImSchG das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist.

Die Lärmkarten wurden für Castrop-Rauxel durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ergebnisse der Kartierung aller Städte in NRW werden ebenfalls durch das LANUV bereitgestellt und auf dem Internetportal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (die sind für die Öffentlichkeit unter www.umgebungslaerm.nrw.de abrufbar).

Die frühzeitige Beteiligung beginnt am 22. November 2023 und endet am 21. Dezember 2023. Die Anregungen werden durch das Umweltressort des EUV Stadtbetriebs geprüft und berücksichtigt. Über die eingegangenen Anregungen wird Protokoll geführt und die nicht berücksichtigten Anregungen entsprechend begründet.