Der EUV bittet, sich bei offensichtlichen Unrichtigkeiten zu melden, damit diese umgehend korrigiert werden können. Die Meldung kann durch persönliche Vorsprache, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.
Der EUV weist vorsorglich darauf hin, dass es bei der Vielzahl der Rückfragen zu Wartezeiten bei der telefonischen Anfrage kommen kann. Zur Beschleunigung der Bearbeitung sollte das Kassenzeichen oder die GBA Nr. bereitgehalten werden.
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